Bochum. .

Ein 36-jähriger Polizeikommissar ist am Donnerstag wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses vom Landgericht Bochum zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldauflage verurteilt worden.

Der Schuldspruch wegen Geheimnisverrats ist jetzt rechtskräftig. Ein Bochumer Polizeikommissar (36) hatte dagegen am Donnerstag vor dem Landgericht angekämpft, nachdem ihn das Amtsgericht im vorigen Oktober zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Doch in der Berufung konnte er nur eine Strafmilderung auf sechs Monate mit Bewährung erzielen. Zudem muss er 3000 Euro an die Staatskasse zahlen..

Das ganze Drama begann mit einer 9-mm-Patrone. Die bekam Ende 2008 ein Bochumer Oberstaatsanwalt von einem Anonymus zugeschickt. Dabei die Zeilen: „Lass meine Brüder... in Ruhe, sonst bringe ich dich und deine Familie um.“ Mafia-Sprache.

„Na, Staatsanwalt-Bedroher“

In einer Polizeirunde wurde sofort erörtert, was zu tun sei. Der Verdacht fiel unter anderem auf einen 33-jährigen, wegen Gewalt heftig vorbestraften Bochumer mit sehr breiten Schultern, eine angebliche Größe im Rotlichtmilieu. An der Sitzung nahm auch der jetzt Angeklagte teil. Er kannte den Verdächtigen relativ gut. Man duzte sich sogar. Der 33-Jährige hatte sogar die Handynummer des Polizisten. In einem unbedachten Moment nach der Sitzung, als der Polizist den 33-Jährigen in einem Lokal im Bermudadreieck zufällig sah, meinte er flapsig: „Na, Staatsanwalt-Bedroher!“ Was er denn da für einen Mist baue, so einen Drohbrief zu schreiben. Der 33-Jährige fiel aber aus allen Wolken, weil er von dem Drohbrief offenbar gar nichts wusste. Und auch nicht, dass er verdächtigt wurde. Als er nach sofortiger Rücksprache mit seinem Anwalt Näheres von dem Polizisten über den Fall wissen wollte, teilte dieser es ihm auch großzügig mit. Später, als der 33-Jährige dann von anderen Polizisten wegen des Drohbriefes zur Vernehmung geladen wurde, wusste er bereits, worum es ging.

„Nur dummes Anpflaumen in einer Kneipe“

Der 36-jährige Kommissar soll daraufhin gesagt haben: „Ach du Scheiße, jetzt habe ich ein Problem.“ Vor Gericht sagte er einmal: „Ich habe mich nicht mit Ruhm bekleckert.“ Offenbar war ihm damals gar nicht klar, wie folgenschwer seine Redseligkeit war.

Jetzt, in der Berufung, nannte sein Verteidiger das Ausplaudern der Ermittlungen „nur ein dummes Anpflaumen in einer Kneipe“. Der Oberstaatsanwalt (ein Kollege des Bedrohten) hielt scharf dagegen: Das sei „der absolut gravierendste Fall eines Geheimnisverrats“, der ihm seit langem untergekommen sei.

Das Klima im Saal war teilweise gereizt. Für den Angeklagten ging es um seine Laufbahn. Zeitweise war er suspendiert worden, bei Kürzung des Gehalts. Beides ist unlängst von Verwaltungsrichtern aufgehoben worden. Trotzdem drohen dem Mann jetzt auch weiterhin dienstrechtliche Konsequenzen.

Wer den Drohbrief in Wahrheit abgeschickt hat, ist übrigens bis heute ungeklärt.