Bochum. . Eine Ablehnungs-Front formiert sich gegen die geplante Änderung der sogenannten „Grundstücksrichtlinien“. Es ist seit langem kein Geheimnis, dass sich die Stadt von ihren derzeit noch 342 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 625 Wohnungen trennen möchte. Rund 1000 Bochumer wären betroffen. Doch der Verkauf läuft schleppend.

Eine Ablehnungs-Front formiert sich gegen die geplante Änderung der sogenannten „Grundstücksrichtlinien“. Es ist seit langem kein Geheimnis, dass sich die Stadt von ihren derzeit noch 342 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 625 Wohnungen trennen möchte. Rund 1000 Bochumer wären betroffen. Doch der Verkauf läuft schleppend.

Daher möchte die Verwaltung gern den Mieterschutz ändern. Er gilt als ein gravierendes Verkaufshemmnis. „Für den Verkauf von städtischen Immobilien ist der gesetzliche Mieterschutz ausreichend“, heißt es da in dem Änderungsvorschlag. Bisher sehen die Richtlinien eine durchweg 10-jährige Kündigungssperrfrist vor.

„Wir sind entschieden gegen die Abschaffung dieser Sozialklausel. Wir haben daher alle Ratsmitglieder persönlich angeschrieben und aufgefordert, dieser Vorlage nicht zuzustimmen“, so der Sprecher des Mietervereins Bochum, Aichard Hoffmann. Reagiert hätten bereits die Grünen und die Linken. Gespräche mit der SPD sollen folgen.

Die Linken bringen dazu einen Änderungsantrag ein. Sie möchten den Kündigungsschutz wie bisher erhalten und lehnen zudem – übrigens genau wie die CDU – eine Anhebung der sogenannten „Wertgrenze“ von 30 000 auf 100 000 € ab. Zur Erinnerung: Aus der Erfahrung des Buderus-Skandals aus den 80er Jahren, als Ratsmitglieder in Verdacht gerieten, Immobilien in einer Art Selbstbedienungs-Manier zu erwerben, wurden solche Korsettstangen eingezogen. Nur bis zum Wert von 30 000 Euro darf die Verwaltung Immobilien-Verkäufe aus dem „laufenden Geschäft“ heraus tätigen. Ein Votum der Politik ist dafür nicht erforderlich – bisher jedenfalls.

Die Linken erinnern daran, dass bei Verkäufen die gesetzliche Kündigungssperrfrist von drei Jahren nur nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gelte und nicht etwa bei jedem Verkauf. Ihr Fraktionsvorsitzender Uwe Vorberg erklärt dazu: „Der Schutz der Mieterinnen ist für uns ein hohes Gut, das nicht auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit geopfert werden darf.“ Der Wirtschaftsausschuss berät darüber am Mittwoch. Tags darauf entscheidet der Rat abschließend.