Bochum. . Am Bochumer Arbeitsgericht gibt es jetzt ein „Mediationszentrum“. Dieses Verfahren ist eine Alternative zum normalen Prozess.
Seit vorigen Mittwoch gibt es am Bochumer Arbeitsgericht ein „Mediationszentrum“. Das teilte das Landesarbeitsgericht in Hamm mit. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und eine Alternative zum konventionellen Prozess.
Ein ausgebildeter richterlicher Mediator unterstützt die Konfliktparteien in einer nicht-öffentlichen Verhandlung dabei, ihren Konflikt selbstständig zu lösen. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben. Es geht nicht darum, wer Schuld hat, sondern darum, wie es weitergehen kann und wie man eine sinnvolle, faire und einvernehmliche Lösung erzielen kann - ohne Prozess. Ziel ist es, eine Konfliktlösung zu erreichen, die auf beiden Seiten zu dauerhafter Zufriedenheit führt.
Entscheiden sich die Parteien für eine Mediation, wird der Rechtsstreit terminlos gestellt. Die Geschäftsstelle für Mediation am Arbeitsgericht bestimmt den zuständigen Mediator. Mit den Parteien wird dann ein zeitnaher Mediationstermin vereinbart. Die gefundene Lösung kann in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festgeschrieben werden. Scheitert die Mediation, so spielt das für den Ausgang des Rechtsstreits keine Rolle. Mediationsgebühren seitens des Gerichts fallen nicht an.