Bochum. . Bei einem dritten Gerichtstermin hat es ein Bochumer Opelaner geschafft, seine vorübergehende Zwangsversetzung ins Werk Rüsselsheim zumindest bis August hinauszuschieben. Hintergrund sind familiäre Verpflichtungen.
Im wochenlangen Gerichtsstreit um temporäre Zwangsversetzungen ins Werk Rüsselsheim hat ein Bochumer Opelaner (36) einen Teilerfolg erzielt. Nach zwei Misserfolgen am Arbeitsgericht Bochum zog er am Mittwochnachmittag mit einer Einstweiligen Verfügung gegen seinen für den 16. Mai angeordneten Wechsel vor das Landesarbeitsgericht Hamm.
Dort schloss er mit Opel einen, wie seine Rechtsanwältin Martha-Lina Bode zur WAZ sagte, „obsiegenden Vergleich“: Der Wechsel darf jetzt nicht vor August erfolgen. Das war dem Monteur wichtig, weil seine Tochter (2) erst ab diesem Zeitpunkt einen Platz in einer Kindertagesstätte erhält.
Die Ehefrau und Kindesmutter arbeitet in Teilzeit, so dass er in dieser Zeit auf das Kind aufpassen muss. Der Kläger arbeitet seit September nicht mehr, weil er in „Kurzarbeit Null“ ist. Dabei erhält er rund rund 80 Prozent seines Nettolohnes.