Bochum. . Wegen zwei gefälschter 20-Euro-Scheine ist am Mittwoch eine 50-jährige Bochumerin verurteilt worden. Sie bekam vier Monate Haft auf Bewährung. Im Gerichtssaal ließ der Richter zur Veranschaulichung einen falschen und einen echten Schein kreisen.

Ein gefälschter 20-Euro-Schein kreiste am Mittwoch durchs Schöffengericht. Den Richtern war diese Blüte vier Monate Haft auf Bewährung wert. Angeklagt war eine 50-jährige Bochumerin. Im vorigen November war sie mit gleich zwei falschen Zwanzigern aufgefallen. Mit dem ersten hatte sie an einem Kiosk Tabak für drei Euro gekauft. 17 Euro bekam sie zurück. Kurz darauf ging sie wieder zu dem Kiosk und wollte den zweiten Zwanziger wechseln. Dabei fiel dem Kiosk-Mitarbeiter die Fälschung aber auf.

Größe, Farbe und Papierqualität des Falsifikates waren völlig anders

Die geringfügig vorbestrafte Angeklagte behauptete, sie habe die Scheine beim Gassigehen mit ihrem Hund auf der Straße gefunden. Dass das Blüten waren, will sie nicht erkannt haben. Richter Dr. Axel Deutscher glaubte ihr diese Treuherzigkeit aber nicht. Um ihr deutlich zu machen, dass die Qualität der Falsifikate miserabel war und somit sofort hätte erkannt werden müssen, packte er sein Portmonee aus, holte einen echten Zwanziger hervor und ließ ihn zusammen mit einer der Blüten im Gerichtssaal herumreichen. Größe, Farbe und Material seien völlig unterschiedlich, sagte er. Der falsche fühle sich ja an, als hätte man ihn gerade aus dem Computer geholt. Er mahnte freilich: „Wehe, es verschwindet der Zwanziger, der echt ist, dann werde ich aber sauer!“

Aufgrund der Beweislage zog es die Angeklagte vor, doch noch ein Geständnis abzulegen. Ja, es sei ihr klar gewesen, dass die Zwanziger falsch gewesen seien. Das bewahrte sie wohl vor einer höheren Strafe. Wer die Blüten hergestellt hatte, blieb im Prozess im Dunkeln.