Bochum/Herne.

Ein vorbestrafter Kinderschänder (61) aus Herne muss sich seit Donnerstag erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um einen Zungenkuss, den er einem zwölfjährigen Mädchen auf einem Herner Bauernhof gegeben haben soll. Er selbst bestreitet die Vorwürfe.

Die Tat soll am 29. August 2009 passiert sein. Die Schülerin war mit einer Freundin zu dem Bauernhof gefahren, auf dem knapp zehn Pferde untergestellt waren. Beide Mädchen waren mit dem Fahrrad gekommen, wollten die Tiere angucken und streicheln.

Den Angeklagten kannte die Zwölfjährige bereits von früheren Besuchen. Er hielt sich fast täglich dort auf, half in den Ställen, hatte einen eigenen Schuppen. Die Schülerin hatte ihn damals auch freundlich begrüßt. „Wir haben uns sogar umarmt“, sagte die Zwölfjährige im Zeugenstand. Doch dann habe der 61-Jährige sie plötzlich geküsst – ihr seine Zunge in den Mund geschoben.

Tränen im Gerichtssaal

Selbst heute ist die Zwölfjährige noch voller Ekel, wenn sie an den Vorfall denkt. Im Gericht verzog sie ihren Mund, die Tränen liefen ihr über das Gesicht. Nach dem Kuss habe ihr der Angeklagte sogar noch die Unterkünfte der Arbeiter zeigen wollen, die auf dem Bauernhof aushelfen würden. Das habe sie jedoch abgelehnt. Eine Woche lang sagte die Zwölfjährige kein Wort, dann offenbarte sie sich einer Mitarbeiterin eines Herner Jugendheims, danach ihrer Mutter, die noch am selben Tag die Polizei einschaltete.

Der Angeklagte selbst beteuerte zum Prozesstag seine Unschuld. Die Schülerin habe ihn umarmt, da habe er sie weggeschoben. Mehr sei nicht gewesen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der Herner unter Missbrauchs-Verdacht steht. Wie es heißt, wurde er in den 90er Jahren bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Opfer damals: seine eigene Tochter.