Bochum. .
Im Prozess gegen Thomas Wulff, Mitglied im NPD-Bundesvorstand, soll am 20. Oktober ein Urteil gesprochen werden. Am Montag wurden in der Hauptverhandlung am Landgericht Bochum seine zwölf Vorstrafen erörtert.
Im Prozess gegen Thomas Wulff (47), Mitglied des NPD-Bundesvorstands, hat das Bochumer Landgericht am Montag seine zwölf Vorstrafen erörtert. Der rechtsextreme Aktivist steht seit August vor der 6. Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer NPD-Demo im Oktober 2008 in Bochum eine volksverhetzende Rede gegen Ausländer gehalten zu haben.
„Im Gefängnis war ich noch nie. Da möchte ich auch nicht rein“
Wulff reiste am Montag zum fünften Mal aus Mecklenburg-Vorpommern an. Er wohnt dort mit seiner Familie. „Im Gefängnis war ich noch nie. Da möchte ich auch nicht rein“, sagte er am Montag. Allerdings wurde er bereits sehr oft verurteilt, zu Geldstrafen und einmal auch schon zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Schon 1984 ging das los - und setzte sich fort bis 2009. Die Taten: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, üble Nachrede, Widerstand gegen Polizei. Zuletzt wurde er verurteilt (40 Tagessätze), weil er Berlins Regierender Bürgermeister äußerst persönlich beleidigt hatte.
„Ich will hier nicht als Opferlamm dastehen“
Wulff sagte zwar: „Ich will hier nicht als Opferlamm dastehen.“ Gleichzeitig spielte er seine Schuld an den Verurteilungen aber stark herunter. Ungerecht behandelt fühlt er sich offenbar auch beim Werdegang: Gute Jobs (Kfz-Mechanik, Flugzeugbau) habe er nur wegen seiner politischen Aktivität verloren. Jetzt ist er eine kleine Hilfskraft in einer Anwaltskanzlei.
Der Ausgang des Prozesses ist ungewiss. Der Angeklagte beruft sich bei seiner Rede auf Meinungsfreiheit. Die Plädoyers und das Urteil sind für den 20. Oktober geplant.