Bochum. .

Um der Erhöhung seines Dispokredits bei der Sparkasse Nachdruck zu verleihen, hatte ein 48-jähriger Bochumer dem Personal mit einer Schusswaffe gedroht. Dafür wurde er am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Richter nannte die Tat „eine Schnapsidee“.

Das sieht man doch auf den ersten Blick: Das kann kein vernünftiger Mensch gemacht haben. Er ist krank.“ Das sagte am Mittwoch Verteidiger Erich Klein über seinen Mandanten (48), der eine kuriose Art von Banküberfall begangen hatte. Dafür wurde dieser vom Schöffengericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 48-Jährige, alleinstehend, arbeitslos und bisher völlig unbestraft, war am 14. September ‘09 in eine Bochumer Sparkassenfiliale gegangen. Er verlangte die Erhöhung seines Dispokredits. Als man ihm das verweigerte, flippte er aus: Er sagte, dass er eine „Dienstwaffe“ habe und jeden abknallen werde, der sich ihm in den Weg stelle. Er werde wiederkommen.

Drohung mit Messer

Tatsächlich tauchte er am selben Tag erneut dort auf. Und erzählte schon wieder etwas von einer Waffe. Die Angestellten nahmen ihn aber wohl nicht ernst. Tatsächlich passierte auch nichts weiter.

Zwei Tage später ging er in eine Bochumer Filiale der Commerzbank. Dort wollte er eine Kundenaktion in Anspruch nehmen: Bei Kontoeröffnung sollten 50 € Startkapital gutgeschrieben werden. Der Mann verlangte das Geld sofort. Als man ihn das aber verweigerte, weil er die Bedingungen nicht erfüllte hatte, drohte er: Draußen vor der Tür stehe ein Mann mit einem Messer. Wenn er nicht sofort die 50 € erhalte, wisse er nicht, was passieren werde.

Das Bankpersonal rief die Polizei. Wirklich stand draußen ein Bekannter des 48-Jährigen. Aber beide hatten gar keine Waffen, auch zu Hause nicht.

„Ich sehe ein, dass das nicht richtig war“

Der Angeklagte gab alles zu. Wie ein Häufchen Elend saß er im Gericht: schüchtern, kleinlaut, niedergeschlagen. Zur Tatzeit war er depressiv. Er erzählte, dass 2004 Vater und Mutter tödlich verunglückt seien. Er war auch schon mal in einer Psychiatrie. Über die Tat sagte er: „Ich weiß nicht mehr, warum ich das gemacht habe. Ich sehe ein, dass das nicht richtig war.“

Richter Dr. Axel Deutscher kommentierte: „Eine blöde Idee, ein Schnapsidee, in einer Bank von einer Schusswaffe zu reden.“

Als Auflage muss der Täter eine Therapie machen. Das Urteil erging wegen versuchter räuberischer Erpressung und Nötigung.