Bochum.

50.000 Unterstützer und 12,3 Millionen Euro Spenden sind unter dem Dach der Stiftung Bochumer Symphonie bereits zusammengekommen. Doch was wäre eigentlich, wenn die Spender angesichts der Konzerthaus-feindlichen Haushaltslage ihre Einlagen zurückforderten?

Erst im Februar hatten die Gründungsstifter der Bochumer Symphonie die angespannte Lage beraten. Anlässlich der Situation, dass weder Stadt noch Land in der Lage waren, den Eigenanteil an der Finanzierung des Konzerthauses zu stemmen, wurden Perspektiven diskutiert. Man kam zu dem Ergebnis, dass selbst „eine Auflösung der Stiftung und damit ein Scheitern bürgerschaftlichen Engagements nicht ausgeschlossen werden kann.“ Käme es dazu, könnten die Stifter ihre Mittel zurückfordern - schließlich wäre der Stiftungszweck obsolet geworden, wenn das Konzerthaus tatsächlich nicht gebaut werden würde. Doch das ist ja immer noch möglich – wenn auch nur theoretisch.

Alternativen entwickeln.

Wie Stiftungs-Sprecherin Christiane Peters auf WAZ-Anfrage mitteilte, habe es solche Rückforderungen bislang aber nicht gegeben, jedenfalls nicht in nennenswertem Maßstab. „Wir haben unter den zig-tausend Spendern bislang vielleicht 10 gehabt, die die Rückzahlung ihre Beiträge verlangt haben“. Mit allen sei gesprochen worden, sagt Peters, die festgestellt hat: „Im Grunde wollen die Leute gar nicht ihr Geld zurück, sondern sie wollen ein Zeichen setzen, weil sie generell unzufrieden sind mit dem Bedeutungsverlust der Kultur in Bochum.“ Jedem, der bislang gespendet habe, gehe es um das Konzerthaus, sagt Peters. Dahinter stecke die Grundidee, nicht nur den BoSy eine Spielstätte, sondern ein „Haus für Bochum“ zu schaffen. Den Spendern gehe es um eine grundsätzliche Investition in die Bochumer Kulturlandschaft. Deshalb lasse die „übergroße Mehrheit“ ihr Geld in der Stiftung stehen, „um Zeit zu geben und Alternativen zu entwickeln“. Nach wie vor herrsche vielerorts „Unverständnis“ darüber, dass sich die Stadt gerade in schwierigen Haushaltszeiten das „Geschenk ihrer Bürger von über 12 Millionen Euro“ entgehen lasse.

Arnsberg sagt „nein!“

Aber kann die Stadt überhaupt anders? Bereits im Dezember hatte die Bezirksregierung unmissverständlich klar gemacht, dass sich Bochum das Konzerthaus „schlicht nicht leisten kann“ - sowohl, was die Investitions-, als ausdrücklich auch die Unterhaltungskosten angehe. Da Bochum sich im Nothaushalt befindet und dieser Zustand länger andauert, ist es der Stadt gesetzlich verboten, Geld für freiwillige Leistungen – wie Kultur – auszugeben.

Stiftungsvorstand Thomas Jorberg hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stifter vor diesem Hintergrund ihre Spenden gerade auch als Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushaltslage begreifen.