Bochum. Geschädigte von Auto-Vandalismus haben großen Ärger. Ein Bochumer Fachanwalt sagt, was in solchen Fällen am besten zu tun ist.

Geschädigte von Auto-Vandalismus haben durch die Tat jede Menge Ärger, allein schon wegen der meist beträchtlichen Reparaturkosten. Die können locker vierstellig sein. In einem Außenspiegel zum Beispiel ist heutzutage oft sehr viel Elektronik verbaut wie Totwinkel-Assistent, Blinker oder Heizung.

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Gemildert werden kann der Ärger durch eine gute Versicherung. Sascha Conradi, Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht bei der Bochumer Kanzlei Jordan-Fuhr-Meyer, rät deshalb zu einer Vollkaskoversicherung. Diese umfasst auch Vandalismus-Schäden, zieht aber je nach Vertragsvereinbarung einen Eigenanteil ab. Der kann mehrere hundert Euro betragen. Dieses Geld kann der Geschädigte vom Täter aber zurückfordern.

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„Wichtig ist, dass sich der Geschädigte einen Rechtsanwalt nimmt“, rät Conradi. „Denn nur er bekommt Akteneinsicht.“ Das sei deshalb so wichtig, um anhand der dort dokumentierten polizeilichen Ermittlungen abschätzen zu können, was für eine Person der Täter ist und ob sich eine Klage gegen ihn lohnt oder nicht. Schließlich müsse ein späteres Urteil auch „mit Leben gefüllt werden“.

Hintergrund: Wenn ein Täter mittellos ist und/oder aus psychiatrischen Gründen nicht verantwortlich für seine Taten ist, kann auch nichts vollstreckt werden.

Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten

Conradi rät auch zu einer Rechtsschutzversicherung, diese würde die Anwaltskosten übernehmen.