Bochum. In Bochum gibt es zu wenig OGS-Plätze. Das stellt Eltern vor kaum lösbare Probleme. Bald gibt es den Rechtsanspruch. Kann das überhaupt klappen?

Fast 3400 Kinder kommen in Bochum nach den Sommerferien in die Grundschule. Für 525 Erstklässler und ihre Eltern beginnt die Schulzeit allerdings mit einer unschönen Nachricht: Sie haben keinen Platz im Offenen Ganztag bekommen. Bei Müttern und Vätern führt das zu Sorge.

Zu Beginn des kommenden Schuljahres stehen insgesamt 7901 Betreuungsplätze zur Verfügung“, erklärt Charlotte Meitler, Sprecherin der Stadt Bochum. 6299 davon seien OGS-Plätze. Zudem gibt es beispielsweise die verlässliche Grundschule. Das heißt: Kinder werden an jedem Tag bis 13 Uhr betreut.

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Nur 60 Prozent der Kinder haben einen Platz an der OGS

Den knapp 8000 Plätzen stehen rund 12.800 Kinder gegenüber, die laut Schulplanung der Stadt im Schuljahr 2024/25 auf eine Grundschule in Bochum gehen. Für rund 60 Prozent gibt es also einen Platz, für den Rest nicht.

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Für manch eine Familie ist es ein gravierendes Problem, dass ihr Kind keinen Platz an der OGS bekommen hat. Dass die Grundschule bereits um 12 Uhr endet, ist nicht unüblich, mit einem Beruf ist das oft schwer zu vereinbaren. Zumindest ein bisschen Hoffnung gibt es noch, für manche von ihnen: „Erfahrungsgemäß ergeben sich allerdings bis zum Beginn des Schuljahres noch Veränderungen“, so Meitler.

Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch

In zwei Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. „Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden“, so Meitler. Bis 2029 soll das jährlich je um eine Klasse ausgeweitet werden

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Bis dahin will die Stadt Bochum eine Betreuungsquote von 80 Prozent erreichen. Von diesem Wert geht auch eine Studie des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund aus. Aber wie zuversichtlich ist die Stadt? Sie stehe „in einem ständigen Austausch mit den Trägern“, erklärt Meitler. Das Ziel: Zu den jeweiligen Stichtagen solle die erforderliche Anzahl an Betreuungsplätzen vorhanden sein.