Bochum. Mit der Zahl der Elektroautos steigt auch der Bedarf an öffentlichen Lademöglichkeiten. Wer in Bochum für neue Ladesäulen verantwortlich ist.

Knapp 300 Ladesäulen für E-Autos betreiben die Stadtwerke Bochum im gesamten Stadtgebiet aktuell – gut doppelt so viele wie noch vor dreieinhalb Jahren. Und der Ausbau geht weiter: An 17 weiteren Standorten würden zurzeit Ladestationen aufgebaut, teilt Stadtwerke-Sprecher Christian Seger auf WAZ-Anfrage mit und nennt Beispiele vom Norden der Stadt (Lothringer Straße 16) bis zum Süden (Kemnader Straße 315), von Bochums Osten (Werner Hellweg 540) bis tief in den Westen (Preins Feld 4).

Hier installieren die Stadtwerke Bochum neue E-Ladesäulen

  • Lorenz-Rebbert-Allee 1, 44791 Bochum
  • Katharinastraße 1, 44793 Bochum
  • Herner Str. 94, 44791 Bochum
  • Günnigfelder Str. 64a, 44866 Bochum
  • Preins Feld 4, 44869 Bochum
  • Ginsterweg 70, 44869 Bochum
  • Ruhrstraße 123, 44869 Bochum
  • Lothringer Str. 16, 44805 Bochum
  • Maischützenstraße 80, 44805 Bochum
  • Rosenbergstraße 17, 44805 Bochum
  • Grüner Weg 44b, 44791 Bochum
  • Werner Hellweg 540, 44894 Bochum
  • Carl-von-Ossietzky-Platz 1, 44892 Bochum
  • Ümminger See 1, 44894 Bochum
  • Maiwegstr. 13, 44892 Bochum
  • Kemnader Str. 315, 44797 Bochum
  • Leonardo-Da-Vinci-Platz, 44801 Bochum

„Die Stadtwerke Bochum sind allerdings nicht der einzige Ladeinfrastruktur-Anbieter im Stadtgebiet“, erklärt Seger. Auch andere Unternehmen tummeln sich auf diesem Feld. „Neben den Stadtwerken erhalten sechs weitere Anbieter von Ladeinfrastruktur Sondernutzungserlaubnisse, auf öffentlicher Verkehrsfläche E-Ladesäulen zu errichten“, erklärt Peter van Dyk, Sprecher der Stadt Bochum.

Hintergrund: Die Stadt will sich explizit am Ausbau der E-Ladeinfrastruktur „nicht selbst durch die Errichtung und den Betrieb eigener E-Ladesäulen aktiv beteiligen“. Stattdessen sei das Ziel, „den eigenverantwortlichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur durch private Investoren (...) lediglich zu steuern und zu gestalten“.

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Bochum: Karte zeigt, wo noch E-Ladesäulen fehlen

Das Stadtgebiet ist in sogenannte „statistische Viertel“ eingeteilt worden; eine Karte zeigt, in welchen Bereichen es schon Ladepunkte gibt und wo noch Bedarf ist. „Zunächst könnten 509 mögliche Ladepunkte für eine Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum entstehen“, informiert die Stadt. Peter van Dyk erklärt weiter: Derzeit laufe das Genehmigungsverfahren der „ersten Veröffentlichungsstufe“. In dieser ersten Stufe „können bis zu 149 Ladesäulen errichtet werden“.

Wenn das Genehmigungsverfahren der ersten Veröffentlichungsstufe beendet ist, werde die Übersichtskarte aktualisiert, „sodass Sie sehen können, in welchem statistischen Viertel Ladesäulen errichtet wurden bzw. werden“, so van Dyk.

An der Wirmerstraße in Altenbochum soll eine E-Ladesäule installiert werden. Der Metallbügel ist bereits montiert.
An der Wirmerstraße in Altenbochum soll eine E-Ladesäule installiert werden. Der Metallbügel ist bereits montiert. © WAZ Bochum | Sarah Kähler

Wann genau Säulen entstehen und wo im Detail, bleibt also zunächst offen. Mancherorts künden Vorbereitungen von der Installation, so zum Beispiel an der Wirmerstraße in Altenbochum: Dort ist neben der Straße auf der Rasenfläche bereits ein kleiner Metallbügel eingebaut; daneben steht eine Baustellenbake. „Am Standort Wirmerstraße ist die Errichtung einer Ladesäule genehmigt“, erklärt Stadtsprecher van Dyk. „Wann der Anbieter den Einbau konkret vornehmen wird, ist hier bisher nicht bekannt.“

Regeln und Rahmenbedingungen

Technische und rechtliche Rahmenbedingungen zum Aufbau von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum sind in Bochum in der „Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Bochum“ geregelt. Darin steht unter anderem, dass neben der Ladesäule mindestens 1,50 Meter Gehweg frei bleiben sollen.

Bei der Einteilung des Bochumer Stadtgebiets in „statistische Viertel“, um den Bedarf an Ladesäulen herauszuarbeiten, wurde der Bereich innerhalb des Innenstadtrings ausgenommen. Begründung: Hier gebe es bereits ausreichende Lademöglichkeiten im halböffentlichen Raum, also zum Beispiel in Parkhäusern, sodass „keine weiteren Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum berücksichtigt werden“.