Bochum. Ein Bochumer (24) hatte durch einen unnötigen Notruf ein Großaufgebot der Feuerwehr mobilisiert. Er ist Wiederholungstäter.
Diesmal hatte das Bochumer Amtsgericht keine Geduld mehr: Ein 24-jähriger Bochumer hatte mehrfach den Notruf alarmiert und Gefahrenlagen vorgegaukelt. Die Strafe: sieben Monate Haft. Für eine Bewährung sah Richterin Sabine Schüler keinen Spielraum mehr, denn der Angeklagte ist Wiederholungstäter.
Der Mann hatte am 13. Mai 2023 um 17.56 Uhr den Polizeinotruf 110 angerufen und erzählt, dass sich auf dem Dach eines leerstehenden Gebäudes im Stadtteil Westenfeld mehrere Menschen aufhalten würden. Die Polizei eilte sofort dorthin. An Ort und Stelle fanden die Einsatzkräfte aber nur den Anrufer vor. Der Einsatz war völlig unnötig.
Anklage: „Notlage vorgetäuscht“, um Einsatz zu provozieren
Ein paar Stunden später, um 0.08 Uhr, rief derselbe Mann den Rettungsnotruf 112 an und meldete an derselben Adresse erneut einen Notfall: Das Dach stehe in Flammen und er befinde sich dort. Die Feuerwehr und Polizei rückten mit einem Großaufgebot aus. Am Einsatzort fanden die Einsatzkräfte nur ein Stück abgebranntes Papier im Hausflur. Das Dach brannte überhaupt nicht. Der Mann, heißt es in der Anklage, habe „eine Notlage vorgetäuscht“, um einen Einsatz zu provozieren.
Der Angeklagte, der alleinstehend ist und Bürgergeld bezieht, ist geständig. Da die Anrufe aber von der Polizei und der Feuerwehr aufgezeichnet wurde, war die Beweislage ohnehin erdrückend.
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Zur Zeit seiner beiden Anrufe stand er zweifach unter laufenden Bewährungen: 2020 war er wegen sechsfachen Missbrauchs von Notrufen, Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Beleidigung und Hausfriedensbruch zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. 2021 bekam er eine weitere Strafe von sieben Monaten mit Bewährung wegen Beleidigung und Schwarzfahrens. Als Bewährungsauflage verhängte Sozialstunden hat er bis heute nicht alle abgeleistet, obwohl er dazu Zeit gehabt hätte. „Ihnen scheint der Ernst der Lage nicht klar zu sein“, sagte die Richterin.
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Auch in der Zeit vor diesen beiden Strafen war er schon mehrfach verurteilt worden, einmal sogar zu vier Wochen Jugendarrest wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.
Bochumer Angeklagter kann kein Tatmotiv nennen
Ob er sich vor diesem Hintergrund eigentlich über die Konsequenzen der beiden Notrufe vom vergangenen Mai im Klaren sei, fragte die Richterin. Antwort: „Ist mir bewusst.“ Auf die Frage nach dem Motiv erwiderte er: „Kann ich nichts zu sagen.“ Seine Verteidigerin meinte: „Er wird in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen sein.“ Hintergrund sei eine aktuelle Geschlechtsumwandlung.
Beleidigungen am Polizei-Notruf
Auch die Leitstelle der Bochumer Polizei bekommt immer mal wieder Anrufe, die bewusst eine Notlage vortäuschen. Allerdings nicht so viele, dass es ein größeres Problem wäre.
Höher sei die Anzahl von Leuten, die unter anderem aus psychischen Problemen anrufen, so die Polizei. Dies wäre regelmäßig der Fall. Dabei würden die Beamtinnen und Beamten teilweise auch beleidigt.
Richterin Schüler hielt eine Freiheitsstrafe für „unabdingbar“. Gegen das Urteil kann der Angeklagte aber noch Berufung einlegen. In diesem Fall würde das Landgericht in einigen Monaten überprüfen, ob nicht doch nochmal eine Strafausetzung zur Bewährung vertretbar wäre. Dann müsste sich der 24-Jährige bis dahin aber sicher deutlich bessern und dies nachweisen. Und vor allem auch die noch fälligen Sozialstunden komplett ableisten.
Die Feuerwehr und der Rettungsdienst fahren pro Tag zwischen 120 und 150 Einsätze. Die Anzahl der 112-Anrufe übersteigt diese Zahl um ein Vielfaches. Feuerwehrchef Simon Heußen sagt, dass es boshaft motivierte Anrufe zwar nicht häufig gebe, sie aber „immer mal wieder“ vorkämen. Das Problem: Solche Anrufe würden Rettungsmittel binden, die dann bei gleichzeitig auftretenden tatsächlichen Notfällen fehlen würden.
Ein anderer Feuerwehrmann sagt: „Es ist ärgerlich, wenn man losfährt und es ist nichts.“ Notfalleinsätze lösten immer auch „Stress“ aus.