Bochum. Fleischer werden rar. Bäcker ebenso. Und auch den Schuster gibt es längst nicht mehr an jeder Ecke. In Bochum gibt es noch etwa ein Dutzend.

Früher gab es sie in jedem Stadtteil, oftmals sogar mehr als einen. Heute sind Schuhmacher-Betriebe eher eine Seltenheit. Fast fühlt man sich an das Lied von Reinhard Mey über den Maikäfer erinnert: Es gibt keine Schuster mehr. Stimmt das?

Bochum hat längst keine Schuhmacher-Innung mehr

Nicht so ganz. Etwa ein Dutzend Schuhmacher gibt es noch in Bochum. So ganz genau weiß das auch die Kreishandwerkerschaft nicht. „Wir haben schon lange keine Schuhmacherinnung mehr“, sagt die hiesige Handwerkssprecherin Britta Klein. Und: Oftmals haben Schuhmacherbetriebe noch ein zweites Standbein – den Schlüsseldienst.

Und auch bei der Handwerkskammer Dortmund, deren Zuständigkeit immerhin von Bochum über Dortmund und Hagen bis nach Lippstadt reicht, ist der Blick auf die Lage ein kurzer – mit spärlicher Ausbeute: „Aktuell sind in Bochum fünf Schuhmacher sowie vier Betriebe mit dem Gewerbe zur Ausführung einfacher Schuhreparaturen (handwerksähnliches Gewerbe) eingetragen.“ Im gesamten Kammerbezirk mit seinen 20.000 Betrieben hat lediglich die Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe noch eine Schuhmacher-Innung. Und auch die ist nicht groß. Sie zählt gerade einmal sechs Mitgliedsbetriebe.

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Schuster ist ein zulassungsfreies Handwerk

Das liegt auch am Status des Schuhmacherberufs. Er gehört mittlerweile zur Kategorie des zulassungsfreien Handwerks, d.h. nicht jeder Schuster, der sich selbstständig macht, muss dafür einen besonderen Qualifikationsnachweis bei der Kammer vorlegen.

Um den Berufsnachwuchs ist es nicht gerade bestens bestellt. Burkhard Pittelkau, der gerade sein Schuh- und Schuhmachergeschäft in Bochum-Gerthe geschlossen hat, weiß das aus eigener Erfahrung: Ein Nachfolger sei nicht zu bekommen gewesen. „Keine Chance. Das will keiner mehr machen.“

837 Euro Ausbildungsvergütung im dritten Lehrjahr

Wer den Beruf von der Pike auf erlernen will, muss sich auf eine dreijährige Ausbildung einstellen. Die Ausbildungsvergütung reicht, so die Empfehlung des Zentralverbandes des Schuhmacher-Handwerks, von 620 Euro brutto im ersten bis 837 Euro brutto im dritten Lehrjahr.