Bochum. Zwei Jahre nach Eröffnung eines Aldi-Marktes in Bochum seien einige Auflagen nicht erfüllt, kritisiert ein Bürger. Das gehe zu Lasten der Umwelt.

Wurde beim Bau eines Aldi-Marktes in Bochum gegen Auflagen verstoßen? Bürger Dirk John weist darauf hin, dass einige der im Bebauungsplan für den neuen Aldi am Werner Hellweg in Bochum-Werne stehenden Vorgaben bislang nicht oder nur unzureichend erfüllt worden seien.

Wenig Grün am neuen Aldi in Bochum: Auflagen nicht erfüllt?

Der Aldi-Neubau im Werner Einkaufszentrum war eine schwere Geburt: Nach fünf erfolgreichen Klagen wurde erst im sechsten Versuch der Bebauungsplan 926 im April 2020 rechtskräftig. Der Discounter eröffnete dann Ende April 2021. „Doch von den neun im Bebauungsplan geforderten Bäumen auf der Stellplatzanlage stehen nur zwei“, beklagt John. Und diese beiden, das ist unübersehbar, sind nicht angegangen.

„Die Pflanzinseln sollten 1,5 Meter x 1,5 Meter groß sein, um den Bäumen eine Lebenschance zu geben“, sagt John weiter. „Die zwei Pflanzinseln bemessen sich auf gerade einmal 1 Meter x 1 Meter und haben somit weniger als die halbe geforderte Fläche.“ Die geforderte Hecke an der Bushaltestelle existiere gar nicht. „Auf den weiteren Pflanzflächen sollen Sträucher stehen. Je 60 Quadratmeter ein Laubstrauch, 60 bis 100 Zentimeter hoch. Auch sie existieren nicht.“ Von der im Bebauungsplan geforderten Begrünung der Lärmschutzwände sei ebenfalls fast nichts zu erkennen.

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All diese Forderungen seien aufgestellt worden, um einen Hitze-Hotspot mitten in Werne zu verhindern und auch die Optik im Stadtteil menschengerecht zu gestalten, sagt Dirk John. „Was sind Bebauungspläne?“, fragt er und antwortet direkt selbst. „Per Definition: Verbindliche Bauleitplanung. Doch was sollen Bebauungspläne, wenn sie nicht eingehalten werden?“ Dieses Beispiel sei nur eines von vielen auf Bochumer Stadtgebiet. Für John „ein trauriges Bild. Und immer zu Lasten von Bäumen, Grün- und Freiflächen.“ Vom Planungsamt will er erfahren haben, dass sie nach Rechtskraft des Planes aus dem Thema raus seien.

Dies wird von der Verwaltung bestritten. „Die Einhaltung von Grünfestsetzungen wird grundsätzlich von der Stadtverwaltung geprüft, üblicherweise vom Bauordnungsamt und dem Umwelt- und Grünflächenamt“, erklärt Stadtsprecher Peter van Dyk. „Werden die vereinbarten Maßnahmen nicht umgesetzt, eröffnet die Stadt in der Regel ein ordnungsbehördliches Verfahren. Ziel des Verfahrens ist zuvorderst die Umsetzung der Maßnahmen, in einem zweiten Schritt folgt gegebenenfalls die Einleitung von Zwangsmaßnahmen wie etwa das Verhängen eines Bußgeldes.“

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Von einem „ordnungsbehördlichen Verfahren“ sei man beim Aldi in Werne weit entfernt. „Einige der neu gesetzten Pflanzen auf dem Gelände sind der Dürre des vergangenen Sommers zum Opfer gefallen, sie sollen im Herbst, also der kommenden Pflanzperiode, ersetzt werden“, teilt van Dyk mit und erinnert daran, dass auch im hinteren Bereich und zum Teil hinter der Lärmschutzwand ebenfalls Bäume gepflanzt worden seien.

Auch seien noch nicht alle im Bebauungsplan festgesetzten und in der Baugenehmigung enthaltenen Pflanzmaßnahmen umgesetzt worden, heißt es aus dem Rathaus. „Hier soll ebenfalls in der kommenden Pflanzperiode Abhilfe geschaffen werden“, versichert van Dyk.

Elf Jahre bis zum Discounter-Neubau

Insgesamt hat es bis zum Neubau des Aldi in Werne elf Jahre gebraucht. 2010 hatte die Stadt den Neubau des Lebensmittel-Discounters genehmigt. Dieser sollte erfolgen, weil das alte Ladenlokal schräg gegenüber dem Unternehmen nicht mehr zeitgemäß erschien. Hier ist inzwischen ein Rossmann-Drogeriemarkt eingezogen.

Nach der Genehmigung jedoch folgte Klage auf Klage, wegen denen u.a. der Bebauungsplan 926 aufgestellt wurde. Meist ging es bei den Klagen um Formfehler – die die Richter dann auch tatsächlich als gegeben ansahen. Also musste die Stadt immer wieder nachbessern.

Als gerechten Interessensausgleich für die Eigentümer der Nachbargrundstücke an der Heroldstraße hat die Stadtverwaltung dort die Möglichkeit zugesichert, zusätzliche Wohngebäude zu errichten.