Bochum-Linden. Die Stadt Bochum hat ein altes Fachwerkhaus gesichert, um es vor dem Einsturz zu bewahren. Die Eigentümerseite geht dagegen weiter juristisch vor.

Die Zukunft des alten Sträter-Hofs in Bochum-Linden ist weiterhin offen. Das einsturzgefährdete Fachwerkhaus an der Nöckerstraße 15, das die Stadt Bochum nach dem Dacheinsturz gesichert hatte, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Ein Ende ist nicht absehbar.

Prozess um Fachwerkhaus: Kommt Stadt Bochum endgültig durch?

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteilen vom 25. Mai 2023 entschieden, dass die von der Stadt Bochum angeordnete und in „Ersatzvornahme“ durchgeführte Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudes rechtmäßig war. Die Gegenseite hat nun jedoch fristgerecht Anträge auf Zulassung zur Berufung gestellt, die jetzt vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass die Urteile vom 25. Mai 2023 noch keine Rechtskraft erlangt haben.

Damals seien zwei Urteile gesprochen worden, sagt Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Zum einen, dass es rechtmäßig war, den Eigentümer aufzufordern, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, und zum anderen, dass die Stadt dies selbst übernehmen durfte, weil es von Eigentümerseite nicht getan wurde. In beiden Verfahren sei jetzt Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt worden.

Sollte die Berufung zugelassen werden, wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen durch das Oberverwaltungsgericht Münster überprüft. Die Gegenseite müsse auf jeden Fall etwas vorlegen, das die Urteile in Frage stelle, so Thewes. Sollte das OVG dann aber der Meinung sein, dass das nicht ausreiche für ein Berufungsverfahren, seien die Urteile definitiv rechtskräftig. Das Ganze wird also zu einer Zitterpartie.

Die, da ist sich die Eigentümerseite sicher, zu ihren Gunsten entschieden wird. Rechtsanwalt Christian Tünnesen-Harmes, der die Besitzerin der Immobilie vertritt, bestätigt der WAZ gegenüber den gestellten Antrag auf Zulassung zur Berufung. „Und wir haben ihn jetzt auch begründet.“ Denn man teile die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nach wie vor nicht.

Fachwerkhaus in Linden: Stadt Bochum will weitere rechtliche Mittel prüfen

Von seiner Seite werde bemängelt, „dass die Frage, ob wir es hier noch mit einem Denkmal zu tun haben oder nicht, vom Verwaltungsgericht komplett ausgeblendet wurde“. Aus Eigentümersicht sei das Gebäude quasi nicht mehr vorhanden. Sollte sich das OVG auf eine Berufung einlassen, sei das „für uns der schnellere und sichere Weg“, erklärt Tünnesen-Harmes sein Vorgehen.

Bestätige das OVG hingegen das Urteil vom 25. Mai, werde das Ganze noch eine Weile dauern. Letztlich gebe es zwei Möglichkeiten, so der Jurist, der diesen Fall schon vor ein paar Wochen skizziert hat: „Wir beantragen eine Abbruchgenehmigung, die wahrscheinlich abgelehnt würde, oder die Stadt versucht es mit einer Wiederherstellungsverfügung, die wir anfechten würden.“ In beiden Fällen wäre ein jahrelanger Rechtsstreit wahrscheinlich. Und die Zeit, so Tünnesen-Harmes, spiele „nicht unbedingt gegen uns“. Will heißen: Das Fachwerkhaus könnte in der Zwischenzeit zusammenfallen.

Parallel zu diesem aktuellen Verfahren will die Stadt weitere ihr zur Verfügung stehende Mittel prüfen, „um die denkmalgerechte Instandsetzung des Fachwerkhauses in die Wege zu leiten, um damit den ehemaligen Sträterhof für Linden zu erhalten und nun die Situation vor Ort für die unmittelbaren Nachbarn zu verbessern“. Dabei könnten weitere gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.

Der Sträter-Hof wurde 1836 erbaut. Er soll noch bis etwa 1982 als landwirtschaftlicher Betrieb genutzt worden sein. Die Untere Denkmalbehörde nahm das Haus 1997 in ihre Liste der Baudenkmäler auf. Seither steht es unter besonderem Schutz. In die Schlagzeilen geriet das alte Fachwerkhaus am 8. Dezember 2018, als das Dach einstürzte. In der Folge ließ die Stadt Bochum das Gebäude absichern.