Bochum-Linden. Die Stadt Bochum durfte ein einsturzgefährdete Fachwerkhaus absichern – das wurde gerichtlich entschieden. Doch wie geht es nun weiter?

Seit vielen Jahren wird um die Zukunft des alten Fachwerkhauses an der Nöckerstraße 15 in Bochum-Lindengestritten. Zuletzt darüber, ob die Stadt den einsturzgefährdeten Sträter-Hof absichern durfte oder nicht. Sie durfte – so hat jedenfalls das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 25. Mai entschieden. Die Freude im Rathaus und in der Politik ist groß – und verbunden mit der Hoffnung auf einen Erhalt der denkmalgeschützten Immobilie.

Bochum: Neue Hoffnung für altes Fachwerkhaus in Linden

Das Fachhauswerk wurde im Jahr 1836 errichtet und gilt als bedeutendes Zeugnis für die bäuerliche Vergangenheit des Ortsteils Linden. Nach mehreren Eigentümerwechseln blieb das Gebäude jahrelang ungenutzt. Ende 2018 sei das Fachwerkhaus nach einem erneuten Eigentümerwechsel „und einer offenkundigen Zerstörung von Teilen des Tragwerks teilweise eingestürzt“, so die Verwaltung. Anfang 2019 wurde es daraufhin auf Anordnung der Stadt Bochum in enger Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gesichert. „Die Standfestigkeit und die verbliebenen Gebäudereste konnten damit denkmalgerecht bewahrt werden.“

Gegen diese Anordnung hatte der Eigentümer Klage erhoben. „Das eingeleitete Strafverfahren wegen Baugefährdung gegen Unbekannt war zuvor wegen mangelnder Beweise eingestellt worden“, heißt es aus dem Rathaus. Mit dem Urteil bestätige das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun die Rechtmäßigkeit der von der Unteren Denkmalbehörde angeordneten und von der Stadt Bochum durchgeführten Sicherung. Damals wurde ein Stützkorsett für das Fachwerk gebaut sowie eine Plane als Wetterschutz über das Dach gelegt.

Anfang Dezember 2019 rückten Feuerwehr und THW zum Fachwerkhaus an der Nöckerstraße 15 in Bochum-Linden aus. Das Dach war eingestürzt. Personen kamen aber nicht zu Schaden.
Anfang Dezember 2019 rückten Feuerwehr und THW zum Fachwerkhaus an der Nöckerstraße 15 in Bochum-Linden aus. Das Dach war eingestürzt. Personen kamen aber nicht zu Schaden. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Die Untere Denkmalbehörde und der LWL halten den ehemaligen Sträter-Hofes trotz des Teileinsturzes aufgrund seiner Historie immer noch für erhaltenswert. Von daher kündigt die Stadt Bochum an, nun weitere ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu prüfen, um die denkmalgerechte Instandsetzung des Fachwerkhauses in die Wege zu leiten. Damit wolle man auch die Situation vor Ort für die unmittelbaren Nachbarn verbessern.

Die Politik werde dies unterstützen, verspricht Bezirksbürgermeister Marc Gräf (SPD). „So wie wird es in der Vergangenheit in der Bezirksvertretung Süd über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam getan haben.“ Er habe sich sehr gefreut über das Urteil. „Der Sträter-Hof ist ein Denkmal und es steht niemandem zu, ein Denkmal zu zerstören.“

Die Nöckerstraße in Bochum-Linden liegt nicht weit entfernt von der Hattinger Straße.
Die Nöckerstraße in Bochum-Linden liegt nicht weit entfernt von der Hattinger Straße. © Unbekannt | Steffen Richters

Nun müsse man alles daran setzen, das Fachwerkhaus zu erhalten. „Wir müssen schauen, ob man nur das Gerippe stehen lässt oder das Gebäude komplett wieder aufbaut. Ich kann mir da vieles vorstellen.“ Wichtig sei ihm, dass man „dem Gesicht des Dorfes nicht schadet und aus Sicht des Denkmals denkt“.

Die Eigentümerseite zeigt sich indes enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichts. Man bezweifle nach wie vor, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der städtischen Anordnung zur Absicherung noch denkmalwürdig gewesen sei, teilt Rechtsanwalt Christian Tünnesen-Harmes auf WAZ-Anfrage mit. „Da stehen ja nur noch Trümmer.“

Wie man weiter vorgehe, werde jetzt mit der Eigentümerin besprochen. Etwa, ob man einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stelle. Auf jeden Fall habe man „ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“.

Letztlich gebe es zwei Möglichkeiten, so der Jurist. „Wir beantragen eine Abbruchgenehmigung, die wahrscheinlich abgelehnt würde, oder die Stadt versucht es mit einer Wiederherstellungsverfügung, die wir anfechten würden.“ In beiden Fällen wäre ein jahrelanger Rechtsstreit wahrscheinlich, in dem dann auch, so Tünnesen-Harmes, die Frage nach dem gerechtfertigten Denkmalschutz würde.