Bochum. Zum kurdischen Neujahrsfest hatten sich mehr als 1000 Menschen am Ümminger See getroffen. Wo es Verstöße gab und wie die Stadt das bewertet.

Nachdem Mitte März erneut mehr als 1000 Menschen zur Feier des kurdischen Neujahrsfestes „Newroz“ an den Ümminger See gekommen sind, hat die Stadt nun im Aussschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung ein positives Fazit gezogen.

Ordnungskräfte der Stadt hatten damals gemeinsam mit der Polizei vorsorglich die Zufahrt zum Parkplatz gesperrt. Anwohnerinnen und Anwohner beschwerten sich über Park-Chaos in den Nebenstraßen, über Geruchsbelästigung durch zahlreiche Grills und über hupende Autos. Im vergangenen Jahr war es an derselben Stelle zu tumultartigen Szenen gekommen. Tausende Menschen waren am See versammelt, hatten gegen das Grillverbot verstoßen und waren mit ihren Autos auf den Rasen gefahren.

Stadt zieht ein positives Fazit zum kurdischen Neujahrsfest am Ümminger See

Stadtdirektor Sebastian Kopietz hat nun im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung ein positives Fazit gezogen. „Es war abzusehen, dass es zu erheblichen Besucherzahlen kommen wird.“ Nach Angaben der Stadt waren an dem Samstag maximal 250, am Sonntag sogar mehr als 1000 Feiernde am Ümminger See. Das Ordnungsamt sei an beiden Tagen mit etwa 20 Einsatzkräften vor Ort gewesen. Eine ursprünglich geplante zentrale Veranstaltung war kurzfristig ausgefallen.

Mehr als 1000 Feiernde waren an dem Sonntag am Ümminger See.
Mehr als 1000 Feiernde waren an dem Sonntag am Ümminger See. © Karoline Poll

„Besonders die Verkehrsregelung am Sonntag war eine Herausforderung“, sagt Kopietz. „Insgesamt war aber alles sehr friedlich. Es gab eine gute Ansprechbarkeit der Besucher.“ Und auch die Verstöße hätten sich in Grenzen gehalten. Sechs Autos mussten abgeschleppt werden, vier Flaggen wurden beschlagnahmt, insgesamt 16 Ordnungswidrigkeiten wurden aufgenommen.

„Wir werden im kommenden Jahr noch einmal den Versuch unternehmen, eine zentrale Veranstaltung zu haben“, sagt Sebastian Kopietz. „Das wäre uns auch ordnungsrechtlich am liebsten.“