Bochum. Corona schränkt den Alltag kaum noch ein, trotzdem: In Bochum gibt es derzeit Infizierte. Was tun, wenn man positiv ist oder einen Test braucht?

Drei Jahre ist es Anfang März her gewesen, dass der erste Bochumer positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Zwei Lockdowns gab es seitdem – und eine lange Zeit, die mit vielen Einschränkungen verbunden war. Das ist mittlerweile vorbei. Doch welche Vorgaben gibt es eigentlich noch, wenn jemand an Corona erkrankt?

Unsere Redaktion hat bei der Stadt angefragt, ob sich Positive noch an das Gesundheitsamt wenden müssen oder ob sich das mit Wegfall der Quarantäne-Pflicht erledigt hat. Thomas Sprenger, Sprecher der Stadt Bochum, erklärt: „Corona ist weiterhin eine meldepflichtige Krankheit, so dass zum Beispiel Arztpraxen oder Testzentren positiv getestete Bürger*innen weiterhin melden müssen.“ Als Einzelperson könne man daher von einer Meldung absehen.

Corona in Bochum: So viele Personen liegen derzeit im Krankenhaus

Weiterhin erfasst die Stadt Zahlen: „Aktuell sind 89 Patientinnen und Patienten mit Corona stationär, davon zehn auf der Intensivstation und zwei werden beatmet“, so Sprenger am Freitag. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bei 54,8.

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Auch Corona-Impfungen finden in Bochum weiterhin statt, allerdings nur noch in Arztpraxen oder Apotheken. Die Stadt bekommt keine Meldung über die Anzahl der Impfungen. Sprenger: „Das Gesundheitsamt muss eine geringe Menge an Impfstoff vorhalten. Diese Menge wird bei Bedarf an Arztpraxen oder Apotheken weitergegeben, damit sie nicht verfällt.“

Die Zahl der Testzentren ist in den vergangenen Monaten stark gesunken. Wie viele es noch gibt, kann die Stadt nicht sagen. „Dazu liegen dem Gesundheitsamt keine Information mehr vor. Die Testzentren agieren seit diesem Monat rein privatwirtschaftlich“, erklärt der Stadtsprecher.

Kein Anspruch mehr auf kostenlosen Test

Ärztinnen und Ärzte vermuten deshalb, dass die Anzahl der Corona-Positiven deutlich höher ausfallen könnte: „Durch den Wegfall der Testzentren sind die aktuellen Zahlen sicherlich zu niedrig angesetzt“, schätzt eine Wattenscheider Hausärztin.

Generell: Seit dem 1. März dieses Jahres besteht in Deutschland kein Anspruch mehr auf kostenlose Tests. Auch die Testnachweispflichten für Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ist entfallen. „Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des derzeitigen Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig“, heißt es vom Bundesministerium für Gesundheit.

Patientinnen und Patienten können sich demnach aber noch bei Ärztin oder Arzt mittels PCR-Test testen lassen – allerdings nur, wenn diese entscheiden, dass ein Test erforderlich ist.