Essen. In Nordrhein-Westfalen gibt es für Corona-Infizierte längst keine Isolationspflicht mehr. Was muss ich im Falle einer Erkrankung noch beachten?
- In NRW gibt es schon länger keine Isolationspflicht für Corona-Infizierte mehr.
- Auch das Betretungsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen wurde aufgehoben.
- Bereits im Februar waren die letzten noch geltenden Corona-Schutzmaßnahmen gefallen.
- Was jetzt noch bei einer Infektion zu beachten ist.
NRW ist mehr als drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Corona-Fälle längst zur Normalität zurückgekehrt. Die Menschen dürfen wieder auf Eigenverantwortung statt Pflicht setzen, wenn sie mit Corona infiziert sind. Bereits im Februar war der größte Teil der Schutzmaßnahmen in NRW ausgelaufen, unter anderem die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.
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Wer sich mit Corona infiziert hat, der bleibt am besten Zuhause und kuriert sich aus. Es gibt jedoch keine Test- oder Isolationspflicht in NRW mehr. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln können weiter eingehalten werden, um andere Menschen zu schützen.
Positiver Corona-Test bei Schul- und Kita-Kindern - was ist zu tun?
Auch in den Kitas und Schulen in NRW sind die Corona-Sonderregeln ausgelaufen. Auch die Ausgabe von Selbsttests wurde gestoppt. Lehrkräfte, Schüler beziehungsweise deren Eltern entscheiden laut Ministerium eigenverantwortlich. Weiterhin gelte für alle der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
Gleiches gilt für den Kita-Besuch, auch unabhängig von Corona: Ein Kind mit Krankheitssymptomen gehöre nicht in die Kindertagesbetreuung, so NRW-Familienministerin Josefine Paul.
Welche Regeln gelten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen?
Auch die Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser, Pflegeheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind geallen. Seit April gelten dort keine Corona-Maßnahmen mehr. (mit dpa)