Bochum. Drei Zeugen sind für ihre Hilfe während eines Gewaltexzesses in Bochum belobigt worden. Andere schauten weg, diese drei aber nicht.
„Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, den Notruf zu wählen. Sie haben vorbildlich gehandelt und damit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet.“ Das sagte Bochums Polizeipräsident Jörg Lukat zu drei Menschen, die bei einem schweren Gewaltverbrechen den Notruf gewählt hatten. Sie wurden geehrt.
Am Silvestervormittag wird ein 44-jähriger Bochumer in der U-Bahn-Haltestelle Lohring durch Tritte und Schläge schwer misshandelt. Zahlreiche Passanten gehen achtlos vorbei und unternehmen nichts. „Drei Bochumer wählen dagegen den Polizeinotruf 110 und retten dem Mann damit wahrscheinlich das Leben“, sagt Polizeisprecher Jens Artschwager. Wegschauen? Das sei für Lothar Ottmar Christen (71) und Yelyzaveta Kryshtal (25) nicht infrage gekommen.
Zum Tatmotiv wurde bisher nichts bekannt
Beschuldigt werden eine 31-jährige Bochumerin und ein 32-jähriger Bottroper, beide polizeibekannt. Als die Zeugen 110 wählten, sollen die beiden – das ergaben später die Ermittlungen der Mordkommission – bereits zwei Stunden lang auf einen 44-Jährigen eingeschlagen und ihm lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben. Opfer und Beschuldigte waren laut Polizei betrunken. Das Tatmotiv ist unklar.
„Das Ganze war an Brutalität nicht zu überbieten“, erinnert sich Lothar Ottmar Christen. Er wählte sofort den Notruf. Etwa zu diesem Zeitpunkt betrat auch Yelyzaveta Kryshtal die Verteilerebene. „Was ich gesehen habe, hat mich absolut geschockt“, sagt die gebürtige Ukrainerin. Weil Kryshtal die Geschehnisse nicht recht einordnen konnte, rief sie ihren Freund an, Merdan Özdogan (23) - der verständigte daraufhin ebenfalls die Polizei.
Opfer hat sich mittlerweile weitgehend erholt
Als die Einsatzkräfte wenige Minuten später eintrafen, soll die 31-Jährige den 44-Jährigen gerade mit einer Scherbe einer zersplitterten Flasche angegriffen haben. Die Beamten nahmen beide Tatverdächtige fest. Bis heute sitzen sie in U-Haft. Das Opfer hat sich weitgehend erholt.
Die Ermittlungen der Mordkommission – auch wegen unterlassener Hilfeleistung – dauern an. (B.Ki.)