Bochum. Immer mehr Menschen kehren den Kirchen in Bochum den Rücken. Die Austrittszahl steigt enorm. Das Gericht warnt vor einem dubiosen Online-Service.

Die Anzahl der Kirchenaustritte in Bochum hat sich im vergangenen Jahr enorm gesteigert. Das dafür zuständige Amtsgericht Bochum teilte auf Anfrage mit, dass es Jahr 2022 insgesamt 4474 Kirchenaustritte ab. Im Jahr 2021 waren es 2953, im Jahr davor 1746.

Am häufigsten verließen die Bochumerinnen und Bochumer im Jahr 2022 die katholische Kirche: 2585 Austritte (2021: 1703). Bei der evangelischen Konfession waren es 1873 Fälle (2021: 1283).

Aus sonstigen Glaubensgemeinschaften traten im vorigen Jahr 15 Menschen aus.

Zum Kirchenaustritt ist ein persönliches Erscheinen Pflicht

Ein Kirchenaustritt kann nicht online erledigt, sondern nur mit persönlichem Erscheinen erklärt werden, entweder beim Amtsgericht oder bei einem Notar, der dann den Antrag beim Amtsgericht einreicht. „Eine Austrittserklärung in einfacher Schriftform ist nicht möglich. Sie kann nur höchstpersönlich abgegeben werden, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig“, heißt es im Amtsgericht.

Die Wartezeit auf einen Termin beim Amtsgericht beträgt derzeit rund vier Wochen, die Gebühr 30 Euro.

Kostenpflichtiges Online-Formular für einen Austritt ist nutzlos

Das Amtsgericht weist darauf hin, dass im Internet ein Service angeboten werde, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks entbinde aber nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem Amtsgericht. Dies gelte auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.