Bochum. Ein besseres Verfahren zum Austritt aus einer Kirche mahnt die Fraktion aus Stadtgestaltern und Die Partei an. Zahlen zeigen Tendenz für Bochum.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordert die Fraktion aus „Die Partei und Stadtgestaltern“, dass der Austritt aus einer Kirche künftig einfacher gestaltet werden sollte. Die Zuständigkeit liegt allerdings beim Land, und ein Kirchenaustritt muss gegenüber dem Amtsgericht erklärt werden. Dabei fallen Gebühren in Höhe von 30 Euro an.

Bisheriger Höhepunkt der Austrittswelle war 2019

Die aktuelle Statistik des Amtsgerichtes über die Austrittszahlen verzeichnet allein in diesem Jahr 1549 Austritte, davon 597 aus der evangelischen und 945 aus der katholischen Kirche. Sieben Fälle gehören zu sonstigen Kirchen. Im Schnitt der letzten fünf Jahre traten in Bochum jedes Jahr 1823 Menschen aus. Die bisher höchste Zahl seit 2016 wurde 2019 registriert. In diesem Jahr verließen 2342 Personen in Bochum die Kirchen.

Kritik an Art des derzeitigen Austrittsverfahrens

„Der Oberbürgermeister soll sich daher mit anderen Kommunen zusammenschließen und einen Appell an das Land richten. Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand eines Kirchenaustrittes sollten die Kirchen selbst und nicht die Bürger oder Bürgerinnen übernehmen“, erklärt Carsten Bachert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ratsmitglied der Stadtgestalter. Die Fraktion kritisiert, dass eine Austrittserklärung eben nur persönlich vorgenommen werden könne. Außerdem sei nicht in Ordnung, dass die Bürger diese Kosten tragen müssen. Die Gebühr sollte, so die Fraktion, mindestens zur Hälfte von den Kirchen selbst übernommen werden.

Das Amtsgericht erklärt die nötigen Schritte auf der Homepage: Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen, Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt sowie die aktuelle Adresse sind wichtig. Bei Minderjährigen unter zwölf Jahren gelten besondere Bestimmungen. Die Gebühr beträgt 30 Euro. Es empfiehlt sich, zuvor telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.

Aktuelle Wartezeit beträgt eine Woche

Auf Anfrage der WAZ teilt das Amtsgericht mit, dass die aktuelle Wartezeit für einen Termin für einen Kirchenaustritt derzeit etwa eine Woche beträgt. Pro Tag erkundigen sich in der Regel zwischen 20 und 30 Bürgerinnen und Bürger telefonisch über Kirchenaustritte. Der überwiegende Großteil der Anruferinnen und Anrufer vereinbart direkt einen Termin für den Kirchenaustritt. Pro Tag können etwa 15 Kirchenaustritte stattfinden.

Die Partei spricht von „kleinem Kreuzzug“

Die Stadtgestalter/Partei-Ratsfraktion fordert Änderungen: „Nirgendwo rutscht man so leicht rein und kommt so schwer wieder raus wie aus einer Drogensucht oder der Kirche“, sagt der Fraktionsvorsitzender Nils Brandt von der Partei. „Während für den Eintritt in die Kirche der erste Schuss Weihwasser aus Priesterhand reicht, muss man für einen Austritt einen kleinen Kreuzzug beim Amtsgericht führen.“