Bochum. Wegen Besitzes von Kinderpornografie wurde ein Bochumer zu Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bilder, die er besaß, sind unsagbar verbrecherisch.
Wegen massenhafter kinder- und jugendpornografischer Dateien hat das Bochumer Schöffengericht am Montag einen 30-jährigen Bochumer zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er ein Monatsnettogehalt (2000 Euro) an den Bochumer Kinderschutzbund zahlen und eine Sexualtherapie machen.
Mehr als 40 Minuten lang liest die Staatsanwältin eine Anklage vor, die unsagbar schwere, kaltblütige und entwürdigende Verbrechen auflistet. Es sind mehr als 100 Missbrauchstaten: Entweder wurden die unbekleideten Opfer zu „grob reißerischen“ Posen gezwungen oder von unbekannten Männern äußerst schwer missbraucht. Zu den Opfern zählt auch ein Baby. Einmal trug ein Kind Handfesseln.
Polizei durchsuchte Wohnung des Bochumers und fand massenhaft Bilddateien
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Solche Bilder fand die Polizei im Februar 2022 bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Handy, dem Tablet und dem PC des Angeklagten, der alleinstehend und kinderlos ist und im medizinischen Bereich arbeitet. Im Internet, nach einem „Sex-Chat“, wie er sagte, hatte er sich die Aufnahmen verschafft, teilweise auch versendet.
„Wollen Sie dazu etwas sagen?“, fragte die Richterin. „Nein“, sagte der Angeklagte. Kurz darauf gab er aber doch alles zu. „Es ist mir extrem peinlich.“
Mindeststrafe für Kinderpornografie wurde stark verschärft
Er habe es „interessant“ gefunden, dass er solche Bilder „zugespielt“ bekommen habe. Das Verbotene daran habe ihn gereizt, weniger das Sexuelle, behauptete er. Die Richterin führte ihm vor Augen, dass die Opfer neben schweren psychischen Verletzungen auch extreme Schmerzen erleiden. Die Staatsanwältin sagte: „Jede Datei ist Kinderleid, Jugendleid.“ Trotzdem gebe es bei der Kinderpornografie einen „wahnsinnigen großen Markt“.
Im vorigen Jahr wurde der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornografie deutlich verschärft. Jetzt gilt für die Täter: mindestens ein Jahr Haft.