Bochum. Ein neues Projekt in Bochum soll helfen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Ehrenamtler betreuen Kinder z. B. früh morgens oder abends – vergütet.

Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren wird für viele Eltern immer schwieriger. Besonders für Alleinerziehende ist diese Herausforderung häufig kaum zu meistern. Ein neues Programm in Bochum soll deshalb die Randzeitenbetreuung insbesondere für Alleinerziehende verbessern. In Bochum werden noch Ehrenamtliche gesucht.

Ehrenamtliche betreuen Kinder in Bochum zu Randzeiten

Die Idee hinter dem Programm ist, dass Freiwillige geworben werden, die bereit sind, zum Beispiel morgens, wenn die Eltern bereits zur Arbeit müssen, sich im Haushalt um die Kinder kümmern oder sie abends aus der Kita abholen, wenn die Eltern noch beschäftigt sind. Es trägt den Namen „Sonne, Mond und Sterne“ und wird durchgeführt durch den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF).

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Die Aufgaben der Ehrenamtlichen sehen folgendermaßen aus: Sie begleiten die Kinder in den Tag, bringen sie zur Kita oder Schule oder holen sie ab, bereiten gemeinsame Mahlzeiten zu, gestalten den Nachmittag, lassen den Tag mit ihnen ausklingen, übernachten bei Bedarf im Haushalt der Familie oder unternehmen am Wochenende gemeinsame Ausflüge. Kurt gesagt: Sie sind für die Betreuung und Belange der Kinder zuständig, wenn die (alleinerziehenden) Elternteile arbeiten und die regulären Betreuungsangebote geschlossen haben.

Ehrenamtler gesucht

„Für dieses Projekt suchen wir engagierte und motivierte Menschen, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben, zeitlich flexibel und bereit sind, je nach Bedarf der Familien, in den entsprechenden Randzeiten tätig zu sein“, so der SKF. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einer Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde vergütet wird.

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Die Auswahl, Prüfung und Schulung der Ehrenamtlichen erfolgt durch den SkF. Es findet ein Eignungs- und Kennenlerngespräch statt, die Ehrenamtlichen müssen vor dem ersten Einsatz außerdem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sowie einen Kurs für Erste Hilfe am Kind absolviert haben.

„Darüber hinaus müssen die Ehrenamtlichen die Präventionsschulung gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom Bistum Essen absolvieren und eine Lebensmittelhygienebelehrung nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes beim Gesundheitsamt nachweisen“, so Koordinatorin Daniela Brune. Die Ehrenamtlichen müssen sich außerdem dazu verpflichten, an unterschiedlichen Schulungsmodulen teilzunehmen – z. B. zum Thema Bindung- und Beziehungsgestaltung, Kommunikation und Gesprächsführung, Kindeswohl und Kinderrechte.

Interessierte können sich bei Projektkoordinatorin Daniela Brune vom SkF melden. Telefon: 0234 33 88 36 13; Mobil: 01575 36 51 879; E-Mail: