Bochum. In öffentlichen Gebäuden in Bochum wird zum Winter weniger geheizt. Was das für Schulen heißt und wie es um die Versorgung mit Luftfiltern steht.

In öffentlichen Gebäuden gelten in Bochum in diesem Winter strenge Regeln für das Heizen, auf maximal 19 Grad darf die Raumtemperatur erhöht werden. Das sieht die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung vor. Doch was bedeutet das für die Schulen – und wie steht es nun vor Beginn der kalten Jahreszeit um die vieldiskutierte Ausstattung mit mobilen Luftfiltern?

Heizen im Winter: Das gilt für die Schulen in Bochum

„Die Vorgaben für das Heizen wurden für Schulen durch die Energiesicherungsverordnung nicht verändert“, erklärt Karolin Breitschädel, Sprecherin der Stadt Bochum. Das heißt: In den Grund- und weiterführenden Schulen im Stadtgebiet wird weiter geheizt.

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Das bestätigt auch Mathias Balliet als Leiter der Hellweg-Schule. „Der Schulträger hat die Schulleitungen kürzlich in einer Pressekonferenz dahingehend informiert, dass die Mindesttemperaturen in den Schulen – anders als in anderen öffentlichen Gebäuden – nicht aus Energiespargründen reduziert werden dürfen.“ Dazu zählen die Schulen ebenso wie die Kitas.

Der Schulhausmeister setze diese Regelung um und zum Teil würden die Heizungsanlagen nicht mehr vor Ort in den Schulen, sondern zentral vom Schulträger gesteuert. So läuft es auch an der Cruismannschule. „Wir haben in der Schule keinerlei Einfluss darauf, wann die Anlage eingeschaltet wird und wie hoch die Temperatur ist“, erklärt Leiter Sascha Uszball.

Die Mindesttemperaturen in den Schulen in Bochum dürfen – anders als in anderen öffentlichen Gebäuden – nicht aus Energiespargründen reduziert werden.
Die Mindesttemperaturen in den Schulen in Bochum dürfen – anders als in anderen öffentlichen Gebäuden – nicht aus Energiespargründen reduziert werden. © dpa | Ole Spata

Die jährliche Heizperiode beginnt am 1. Oktober. „Außerhalb der Heizperiode wird die Heizung kurzfristig in Betrieb genommen, wenn die Außentemperatur an drei Tagen hintereinander weniger als 12 Grad Celsius beträgt oder die Raumlufttemperatur unter den Sollwert sinkt“, so Breitschädel. Dieser Sollwert betrage zum Beispiel für Klassenräume 20 Grad Celsius.

Alle 20 Minuten wird in den Schulen gelüftet

Noch immer betrifft die Schulen in Bochum das Thema Corona – im Winter einmal mehr. Heißt: Es muss regelmäßig gelüftet werden. „Hier gilt weiterhin die Empfehlung der Innenraumluftkommission des Bundesumweltamtes des vergangenen Jahres“, erklärt die Stadtsprecherin. Das bedeutet: Alle 20 Minuten wird für fünf Minuten stoßgelüftet. Das sei das effektivste und sicherste Mittel des Luftaustausches und auch in energetischer Hinsicht die beste Methode der Fensterlüftung.

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Was aber ist, wenn die Temperatur in den Klassenräumen zu niedrig ist? Das könne laut Breitschädel zum Beispiel an besonderen Bedingungen des Raums oder an der Technik liegen, beispielsweise aufgrund von Luft in den Heizkörpern. „In solchen Fällen wird die Situation mit den beteiligten Verantwortlichen der Stadt geprüft und Abhilfe geschaffen.“

Sind alle Luftfilter geliefert?

Für gute Luft sorgen mittlerweile in einigen Klassenräumen mobile Luftfilter. 225 davon sollten im Frühjahr an Schulen geliefert werden. Profitieren sollten vorrangig die ersten bis vierten Klassen mit mehr als 28 Schülerinnen und Schülern sowie Förderschulen und Inklusionsklassen – da es den Kindern hier besonders schwerfalle, sich beispielsweise an Abstandsregeln zu halten.

Was gilt für das Heizen in öffentlichen Gebäuden?

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung vom 26. August dieses Jahres legt fest, auf welche Höchstwerte die Lufttemperatur in einem öffentlichen Nichtwohngebäude maximal geheizt werden darf. Schulen und Kitas beispielsweise gehören ausdrücklich nicht dazu.

Demnach liegt der Wert bei für körperlich leichter und überwiegend sitzende Tätigkeit bei 19 Grad, bei leichter Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 18 Grad Celsius – genauso wie bei mittelschwerer und überwiegend sitzender Tätigkeit.

Bei mittelschwerer Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen liegt die Grenze bei 16 Grad, für körperlich schwere Tätigkeit bei 12 Grad Celsius.

Öffentliche Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass in Arbeitsräumen keine Wärmeeinträge durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte erfolgen, infolge derer die (...) festgelegte Höchsttemperatur überstiegen wird“, heißt es in der Verordnung.

Auch einige wenige weiterführende Schulen wurden in der Planung bedacht. 18 mobile Luftfilter sollten an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe eins und zwei gehen. Gewählt wurden diejenigen, in deren Klassenräumen wegen Baustellen und Sanierungen nur schwer gelüftet werden kann.

Auf Anfrage teilt Karolin Breitschädel mit: „Aktuell sind rund 200 Luftfilter ausgeliefert und aufgestellt. Die restlichen Geräte sollen spätestens in den Herbstferien aufgestellt werden.“ Welche Schulen noch warten müssen, beantwortet die Pressestelle der Stadt aber nicht. Die Aufstellung weiterer Geräte sei derzeit übrigens nicht vorgesehen.