Bochum. Die FDP stellt Antrag in der nächsten Bochumer Ratssitzung, die Wettbewerbssteuer wieder zu stoppen. Was ein Urteil aus Leipzig konkret bedeutet.

Jetzt wird die Bochumer Wettbürosteuer gekippt, noch ehe sie zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Im August hatte der Rat die Steuer, die die rund 20 Bochumer Wettbüros getroffen hätte, beschlossen. Drei Prozent vom Bruttoeinsatz bei Pferde- und anderen Sportwetten sollten fällig werden. Höchstrichterlich hat nun das Bundesverwaltungsgericht Leipzig einen Strich durch diese Pläne gezogen.

Also wird das wohl alles nichts. Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat erinnert daran, das Problem erkannt und auch thematisiert zu haben und will zur Ratssitzung in der nächsten Woche am 29. September einen Dringlichkeitsantrag zur Abschaffung der Wettbürosteuer stellen. „Wir haben in der Diskussion um die Einführung einer Wettbürosteuer immer vor rechtlichen Unsicherheiten gewarnt. Das hat sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun voll realisiert“, so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.

Stadt muss wohl eine Viertel Millionen Euro abschreiben

„Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine kommunale Wettbürosteuer nicht zulässig, weil sie der durch Bundesrecht geregelten Steuern für Renn- und Sportwetten gleichartig sei. Die Bochumer Wettbürosteuer muss daher gleich wieder einkassiert werden, bevor sie überhaupt wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft tritt“, so Haltt.

Zunächst hatte die Stadtverwaltung die Einführung der Wettbürosteuer im September 2021 ausgesetzt. Hintergrund war damals die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Im August 2022 wollte man dann aber doch nicht mehr warten, weil angeblich die Erfolgsaussichten für die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuer als gut zu bezeichnen seien.

Im Frühjahr 2021 war bekannt geworden, dass die Stadt im Jahr davor rund 1,2 Millionen Euro aus Wettbüros weniger eingenommen hat als im Vorjahr. Der jährliche Gesamtumsatz der damals 20 Wettbüros lag bei etwa 8,3 Millionen Euro. Aus der dreiprozentigen Wettbürosteuer sollte also eine Einnahme von jährlich 250.000 Euro im Jahr generiert werden.

FDP: Dies war eine kapitale Fehleinschätzung

Die FDP erinnert daran, in der August-Ratssitzung explizit kritisiert und angemahnt zu haben, das tatsächliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten. Damals sagte Fraktionschef Felix Haltt, die Wettbürosteuer würde „vor allem zur Selbstbeschäftigung der Verwaltung führen.“ Dass jetzt aus Leipzig ein solches Urteil komme, bedeute: „Mit dieser kapitalen Fehleinschätzung hat man sich nun mit Anlauf auf die Nase gelegt.“

Was die Zahl der Wettbüros angehe, habe die Stadt ja auch andere und effektivere Mittel, um die Ausbreitung von Wettbüros zu regulieren. Das Baurecht gebe es genügend Möglichkeiten, um mit Bebauungsplänen eine Ausbreitung von Wettbüros zu begrenzen oder zu verhindern.

Stadtverwaltung reagiert auf neue Rechtslage

Unterdessen hat auch die Stadtverwaltung auf die neue Rechtslage reagiert. Aus der Verwaltung heißt es dazu, für die Ratssitzung werde eine eigene Vorlage, die das Urteil berücksichtige, erarbeitet. Wie Stadtsprecher Thomas Sprenger auf Anfrage dazu mitteilt: „Es ist doch klar, die Wettbürosteuer-Satzung kann so auf keinen Fall veröffentlich werden.“