Bochum. In städtischen Gebäuden Bochums besteht weiter Maskenpflicht. Dies gilt für Besucherinnen und Besucher. Für Bedienstete gibt es andere Regeln.
Je länger sich die Corona-Pandemie hinzieht, desto mehr macht sich eine gewisse „Maskenmüdigkeit“ breit. Deutlich zu sehen ist das etwa bei den Fahrgästen von Bussen und Bahnen. Längst nicht jeder oder jede trägt dort noch die nach wie vor vorgeschriebenen Mund- und Nasenbedeckungen. Wer aber aktuell ein städtisches Gebäude betritt, wird vom Sicherheitsdienst etwa am Rathaus nur eingelassen, wenn die vorgeschriebene Maske getragen wird. Das gilt für Beschäftigte wie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
Andere Städte haben Regeln gelockert
Während andere Ruhrgebietsstädte wie etwa Essen oder Duisburg die Masken-Tragepflicht in öffentlichen Gebäuden bereits Mitte Mai des Jahres abgeschafft oder zumindest deutlich gelockert haben, bleiben die vergleichsweise strengen Regeln in Bochum weiter bestehen. Personaldezernent Sebastian Kopietz begründet dies: „Es geht hier doch nicht darum, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu belasten. Vielmehr steht der Schutz unseres Personals und natürlich auch der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund.“
Der Stadt gehe es vor allem darum, die Verwaltung gerade bei den derzeit recht hohen Ansteckungszahlen einsatzfähig zu halten. Dabei seien Mund- und Nasenschutz noch die mildesten Mittel, die nicht nur vor Covid-19, sondern auch vor anderen Infektionskrankheiten wirksam schützen können.
Darüber hinaus sei das strikte Einhalten und Überprüfen dieser Regelung nicht nur die Auffassung des Personaldezernenten, sondern die des gesamten Verwaltungsvorstands, einschließlich Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) und natürlich dem kompletten Krisenstab. Es handele sich eben nicht um die Einzelmeinung des Personal- und Rechtsdezernenten.
Mitarbeiter müssen nicht überall Masken tragen
Für die Mitarbeitenden im Rathaus gelten allerdings etwas andere Regeln als für Bürgerinnen und Bürger, die etwas im Rathaus oder anderen städtischen Gebäude zu erledigen haben. Während die Besucher in allen Räumen und jederzeit Mund und Nase zu bedecken haben, gilt dies für das Personal nur auf den sogenannten Verkehrsflächen. Stadtsprecherin Tanja Wissing: „Das sind insbesondere die Flure, wo Begegnungen möglich sind.“ Dagegen sei das Tragen in den Büros, an den Arbeitsplätzen freiwillig.
Dem Personalratsvorsitzenden Uwe Schmidt sind indes keine massenhaften Beschwerden aus den Reihen der Stadtverwaltung bekannt geworden. „Ich habe das Gefühl, dass die Tragepflicht bei uns akzeptiert und auch eingehalten wird.“