Bochum. Ein Bochumer Hausarzt muss sich im Oktober vor dem Landgericht verantworten. Masken-Atteste sollen ohne Notwendigkeit ausgestellt worden sein.
Der Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel muss sich im Herbst vor dem Landgericht verantworten. Auf WAZ-Anfrage teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit, dass der Prozess am 21. Oktober beginnen soll. Vier Verhandlungstage sind angesetzt.
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Vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Arzt erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, ohne medizinische Notwendigkeit Atteste zur Befreiung von der damaligen Corona-Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Von 19 „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ war die Rede.
Bochumer Arzt beteuert: Ich habe nur meine Pflicht getan
Triebel ist Unterstützer eines Vereins namens „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD). Im Internet sprach er sich für ein Ende der „Hygiene-Diktatur“, eine Beendigung der Maskenpflicht, die er als „politisches Verbrechen“ bezeichnete, für ein Ende der Corona-Testungen und gegen Impfungen aus.
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Patienten hätten bis zu zwei Stunden Fahrtzeit auf sich genommen, um in seiner Praxis im Ortsteil Hamme ein Masken-Attest zu erhalten, das ihnen deren Hausärzte trotz Indikation verweigert hätten, erklärte Triebel gegenüber der WAZ. Er habe stets nur seine ärztliche Pflicht getan „und dabei sämtliche Vorschriften beachtet“.
Mediziner war mehrfach Redner bei „Querdenken“-Kundgebungen
Mehrfach redete Triebel bei Kundgebungen der „Querdenker“-Bewegung in Bochum, wo er als „Held“ umschwärmt wurde. Er fühle sich aufgerufen, seine Meinung zu sagen, „die in den meisten Medien unterdrückt wird“. Bei der Bundestagswahl 2021 trat Triebel als Kandidat für die Partei „Die Basis“ an.
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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe verfolgt den Fall aufmerksam. „Berufsrechtliche Schritte können wir allerdings erst nach einem rechtskräftigen Urteil prüfen“, so ein Sprecher.