Bochum. Ein Bochumer ärgert sich, dass er nachts durch Martinshörner aufgeweckt wurde, obwohl die Straße frei war. Einsatzkräfte verweisen aufs Gesetz.
Ein Anwohner der Castroper Straße in Bochum hat sich um die Lautstärke bei nächtlichen Notfall-Einsätzen beklagt. Die Rechtslage gibt aber den Einsatzkräften Recht.
In der vorigen Woche sei die Nachruhe an der Castroper Straße gleich dreimal hintereinander empfindlich gestört worden, um etwa 4.30 Uhr, danach um 4.57 Uhr und um 4.59 Uhr, sagt der Anwohner. „Jedes Mal mit durchgängig eingeschaltetem Blaulicht und mit Martinshorn. Offensichtlich herrschte auf der Straße aber kein Verkehr, denn andere Verkehrsteilnehmer waren nicht auszumachen.“ Zu welcher Organisation die Fahrzeuge gehörten, konnte er nicht erkennen.
Bochumer Anwohner: Blaulicht sollte nachts doch ausreichen
„Sie können sich unsere Freude vorstellen, als die Nachtruhe bereits um 4.30 Uhr ein Ende gefunden hat.“ Könne man die Fahrer nicht etwas sensibilisieren, bei Nacht auf Martins-Hörner zu verzichten – wenn es vertretbar sei und die Verkehrssituation dies erlaube. Gerade bei Dunkelheit sollte ein Blaulicht ausreichen.
Die Feuerwehr und die Polizei verweisen mit Blick auf die Straßenverkehrsordnung (§ 35 und 38) aber auf eine eindeutige Rechtslage, die bei eiligen Fällen den Einsatz nicht nur des Blaulichts, sondern auch des Martinshorn vorschreibe. Komme es unterwegs zu Unfällen und kein Martinshorn sei eingeschaltet, könne der Fahrer des Einsatzfahrzeuges haftbar gemacht werden. Nur das Blaulicht reiche nicht aus, dass andere Fahrzeuge Platz machen müssten. Zudem könne auch bei leeren Straßen jederzeit ein Fahrzeug oder ein Fußgänger plötzlich auftauchen. (B.Ki.)