Bochum. Fünf Shishabars gibt es im Bermudadreieck. Geht es nach der Stadt Bochum, kommt keine Weitere dazu. Auch Wettbüros sollen verhindert werden.
Fünf Shishabars gibt es im Bermudadreieck – allesamt an der Brüderstraße. Das reicht, findet die Stadt. Sie will nun endgültig die Ansiedlung weiterer „Wasserpfeifen-Gaststätten“ unterbinden. Auch Wettbüros soll es in der Party- und Kreativ-Meile nicht geben.
Vielfalt und Qualität im Bermudadreieck sollen geschützt werden
Schon Ende 2020 hatte Bochum die Notbremse gezogen. Zum „Schutz der vorhandenen szenetypischen Gastronomie und weiterer prägender Nutzungen des Bermudadreiecks“ verhängte die Stadt eine Veränderungssperre und stellte Bauanträge für weitere Shishabars vorerst zurück. Nun soll aus der vorübergehenden Lösung ein Dauerzustand werden.
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Weil die Angebotsvielfalt in dem Viertel sinke und zu befürchten sei, dass sogenannte Trading-down-Effekte (Qualitätsverluste) das Image des Bermudadreiecks schädigen, sieht sich die Stadt zum Handeln gezwungen. Drei in dem Bereich gültige Bebauungspläne sollen daher geändert werden und das „Dreieck“ schützen (Grafik). Die Häufung von „Wasserpfeifen-Gaststätten“ gewinne „aktuell zusätzlich an Dynamik und droht auf die umliegenden Gebiete des Bermudadreiecks überzugreifen“, heißt es in einer Verwaltungsvorlage.
Erst Veränderungssperre, nun Bauplanänderung
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Bermudadreieck will sich aktuell dazu nicht äußern, so Vorstandsmitglied Christian Bickelbacher. Er möchte erst den nächsten Workshop der ISG mit der Stadt am kommenden Montag abwarten. Ende 2020 hatten sich die Hauseigentümer, Gastronomen und Kaufleute des Quartiers aber für einen vorläufig Stopp ausgesprochen.
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Das Interesse an der Eröffnung von Shishabars im Bermudadreieck scheint trotzdem ungebrochen zu sein. Die Verwaltung beruft sich auf Planungen von „weiteren Wasserpfeifen-Gaststätten im südlichen Teil des Bermudadreiecks“. Damit sind offenbar die zwischenzeitlich zurückgestellten Bauanträge gemeint. Aktuell seien der Verwaltung „keine weiteren Planungen von Shishabars bekannt“, heißt es in einer Antwort auf Anfrage dieser Zeitung.
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Antragsteller haben gegen die Stadt geklagt
Gegen die drei von der Stadt zurückgestellten Anträge hatte es Klagen gegeben. „Bezüglich eines Bauantrages wurde die Klage zurückgenommen. In einem Fall wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Die Klagen bezüglich des dritten Bauantrages wurden noch nicht entschieden“, so Stadtsprecher Peter van Dyk.
Von der Veränderung der Bebauungspläne nicht betroffenen sind bestehende Shishabars. Für sie gilt ein Bestandsschutz.