Bochum. Seine Flucht vor der Bochumer Polizei hat einem Autofahrer eine Haftstrafe eingebracht. Er war mit 200 km/h gerast – „wie eine gesengte Sau“.

Wegen einer lebensgefährlichen Flucht vor der Bochumer Polizei mit bis zu 200 km/h ist ein 35-jähriger Autofahrer am Freitag vom Amtsgericht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Ohne Bewährung. Der Staatsanwalt: „Sie sind gefahren wie eine gesengte Sau.“

Der Angeklagte, ein Handwerker und Vater von erwachsenen Kindern, ist reichlich vorbestraft: Diebstahl, Körperverletzung, Drogen, Beleidigung, Betrug, Bedrohung – und Fahren und Fahrerlaubnis. Auch in der Nacht des 31. März 2021 hatte er keinen Führerschein, als er mit seinem Mazda über den Bochumer Stadionring fuhr. Damals fiel er zwei Polizisten (24, 32) auf, die in einem Ford Streife fuhren; sie gaben Anhaltezeichen.

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten

Doch der Mazda-Fahrer flüchtete mit bis zu 200 km/h über die A40, die A45 und über Land- und Stadtstraßen bis zu seinem damaligen Wohnort in Hagen-Hohenlimburg.

Auch interessant

Unterwegs überholte er rechts andere Autos, kollidierte in der A45-Ausfahrt Schwerte-Ergste mit einem Poller, raste über einen Grünstreifen und dann teilweise auf einer Gegenfahrbahn weiter, fuhr über rote Ampeln, und machte unterwegs mehrfach das Licht aus. In einer Wohnsiedlung hatte er immer noch bis zu 80 km/h auf dem Tacho. Die Polizeibeamten waren die ganze Zeit dicht hinter ihm mit Blaulicht und Martinshorn und filmte mit einer Dashcam.

Autofahrer fuhr eine Treppe in einem Wohngebiet hinunter

In Hohenlimburg entwischte ihnen der 35-Jährige, indem er in einem Wohngebiet eine schmale Treppe hinunterfuhr. Die Polizei machte dieses Fahrmanöver nicht mit, ermittelte den Mann aber trotzdem wenig später.

Auf dem Beifahrersitz hatte seine frühere Freundin (23) gesessen. „Ich hatte Angst“, sagte sie im Prozess. Unterwegs während der Fahrt auf der Autobahn habe er verlangt, die Plätze zu tauschen; was sie nicht getan habe.

Am Freitag wurde er vor der Verhandlung von der Polizei vorgeführt, nachdem er die Sitzung am vorigen Montag verschlafen hatte. Zu den Anklagevorwürfen schwieg er. Das Amtsgericht hatte aber keine Zweifel, dass er am Steuer gesessen hatte und verurteilte ihn wie vom Staatsanwalt gefordert wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht. Zudem wurden sein Mazda beschlagnahmt und eine zweieinhalbjährige Führerscheinsperre verhängt.

Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe.