Bochum. „Ich habe Corona“ – wen muss ich informieren? Wie mache ich einen PCR-Test? Wann muss ich das Gesundheitsamt anrufen? Was Bochumer wissen müssen.

„Katastrophe. Für uns hat sich niemand interessiert. Man hat weder dort jemanden erreicht noch hat sich das Amt bei uns gemeldet. Es war keinerlei Kommunikation da. Wir waren insgesamt vier Wochen in Quarantäne.“ Das schildert eine 36-jährige Mutter aus Bochum-Grumme. Sie und ihre Familie hatten Corona. Von der Stadt haben sie sich dabei recht allein gelassen gefühlt, keine Antworten auf ihre Fragen bekommen. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Corona-positiv bin? Die WAZ bietet eine Übersicht für alle Bochumerinnen und Bochumer.

Mein Corona-Selbsttest ist positiv – was nun?

Wer einen positiven Selbsttest hat, sollte sich unverzüglich einen Termin für einen PCR-Test oder alternativ einen qualifiziert durchgeführten Corona-Schnelltest (zum Beispiel in Teststellen) machen. Bis zum Vorliegen dieses Testergebnisses müssen sich Betroffene in Quarantäne ergeben, eine zusätzliche Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.

(Auch) der Schnell- oder PCR-Test ist positiv?

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„Auf Grundlage der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung müssen Sie sich unverzüglich in Isolation begeben – eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt findet nicht statt. Eine zusätzliche Isolations-Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich“, erklärt die Stadt Bochum. Die Quarantäne dauert zehn Tage, ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen oder alternativ nach Vornahme des ersten positiven Tests.

Wann darf ich mich freitesten lassen?

Ab dem siebten Quarantäne-Tag ist das möglich – mittels eines Schnell- oder PCR-Tests, bei Ärzten, Apotheken oder Teststellen. Allerdings: Bedingung dafür ist, dass mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. „Mit der Übermittlung des negativen Befunds an das Gesundheitsamt () endet die Isolation vorzeitig – auch ohne Bestätigung durch das Gesundheitsamt“, so die Stadt Bochum. Diese Regeln gelten übrigens auch für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Sonderregelungen für diese Personengruppe sind entfallen.

Wen muss ich informieren?

Corona-Positive sind verpflichtet, ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren. Dazu gehören alle, zu denen in den vergangenen zwei Tagen vor Symptombeginn bzw. vor dem positiven Abstrich oder danach Kontakt bestand. Die Stadt Bochum hat dazu ein Selbstformular eingerichtet: www.bochum.de/Corona/Quarantaene. „Eine Kontaktaufnahme erfolgt jedoch nur bei Personen aus vulnerablen Personengruppen bzw. bei Personen, bei denen Kontakt zu vulnerablen Personen besteht“, so die Stadt. Also bei Personen beispielsweise mit Vorerkrankungen oder bei solchen, die mit Vorerkrankten arbeiten.

Mein Partner, meine Partnerin oder mein Kind ist positiv. Welche Regeln gelten?

Gesundheitsamt hat sehr große Arbeitsbelastung

Elisa Alessandra Lüth aus Bochum-Weitmar war Ende Januar in Quarantäne.Zur Kommunikation mit dem Gesundheitsamt schreibt sie: „Die lief gar nicht, nach circa sechs Anrufen und drei Stunden in der Warteschleife sagte man, wir sollten nicht damit rechnen, dass sich noch mal jemand meldet.“

Die Stadt Bochum bestätigt auf Anfrage, dass die Arbeitsbelastung des Gesundheitsamts aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzen sehr groß sei.

Neben Kritik gibt es aus der Bochumer Bevölkerung aber auch lobende Worte für das Gesundheitsamt: „Die Kommunikation war sehr, sehr gut. Sie haben sich Zeit genommen und aufgrund unserer vielen Kinder und Gesundheitslage ein mobiles Team zum Testen vorbei geschickt. Diese waren so vorsichtig und nett zu den kranken Kindern. Einfach super und das am Wochenende“, erzählt uns Friederike Hamf, die bis vor zwei Tagen in Quarantäne war.

Kontrollen, ob die Quarantäne eingehalten wird, finden seitens des Gesundheitsamtes übrigens nicht pauschal statt. „Stichhaltigen Meldungen wird nachgegangen“, so Stadtsprecherin Karolin Breitschädel. Durch das Ordnungsamt finden demnach nur Kontrolle gemäß Coronaschutzverordnung statt.

Wurde bei einem Haushaltsmitglied eine Corona-Infektion nachgewiesen, gelten folgende Regelungen: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich in Quarantäne begeben. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt findet nicht statt. Als Nachweis gegenüber des Arbeitgebers reicht das positive Testergebnis sowie eine Bescheinigung, dass man mit der infizierten Person zusammenlebt.

Corona in Bochum- Keine Maskenpflicht mehr in der InnenstadtGeboosterte, frisch doppelt geimpfte und genesene Personen – jeweils ohne Symptome – müssen nicht in Quarantäne und sich auch nicht beim Gesundheitsamt melden. Wer allerdings erst frisch geboostert (Impfung liegt weniger als sieben Tage zurück) ist, sollte sich über das Selbstmeldeformular an das Gesundheitsamt wenden.

Wo erhalte ich einen Nachweis über meine Corona-Infektion?

Zur Entschädigung bei Verdienstausfall oder beim Arbeitgeber genügt der positive Test-Befund. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann zudem telefonisch über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ausgestellt werden.