Bochum. Online warnen sich Bochumer Hundebesitzer vor mit Nägeln gespickter Wurst und Ködern mit Rasierklingen. Ein Tierarzt informiert, was im Ernstfall zu tun ist.

Wenn Markus Kirch mit seinem Dackel Anton unterwegs ist, dann ist der Hundebesitzer stets wachsam. Liegt da etwas auf dem Boden, was Anton fressen könnte? "Dackel können da nämlich manchmal ganz schön flink sein", sagt Kirch und lacht. So einiges habe Anton schon gemopst.

Grund zum Lachen ist die Wachsamkeit des Hundebesitzers wiederum nicht: Er hält Ausschau nach allem, was wie ein mutmaßlicher Giftköder aussieht. "Leider hört man davon immer wieder", sagt Kirch. Durch andere Hundebesitzer sei er gewarnt worden, aber auch durch Nachbarn und Spaziergänger.

Giftködern in Bochum? App warnt Hundebesitzer

"Ich habe mir sogar eine App installiert, die Meldungen über Fundorte verschickt", sagt Kirch. "Dogorama" heißt das kostenfreie Angebot, das Hundebesitzern ermöglicht, sich gegenseitig zu warnen. "Schwerer Vergiftungsfall Werner Feld", "Wurst mit Heftzwecken im Park zwischen Neggenborn und Sonnenleite", "Verdächtige Person mit Giftköder an der Hauptstraße" und "Rasierklingen mit Fleisch im Stadtpark" lauten die jüngsten Einträge - allesamt von Februar.

"Für mich ist das eine Sauerei, man kann nicht nachvollziehen, was in diesen Menschen vorgeht. Es müssen Tierhasser sein", sagt Kirch. Seinem fast zehnjährigen Dackel ist bislang noch nichts passiert, dabei war aber auch schon Glück im Spiel: "Ein Nachbar, der nur zehn Minuten früher als wir auf unserer Spazierstrecke unterwegs war, hat einen solchen Köder entdeckt", berichtet Kirch.

Tierarzt gibt Ratschlag

In mehreren Facebook-Gruppen, zum Beispiel bei "Langendreer hat's" wird vor gefährlichen Ködern gewarnt, teilweise mit Fotos. Dabei hätten Täter Wurstscheiben mit Nägeln präpariert oder Fleisch mit Heftzwecken gespickt. Auch von Rattengift geht eine große Gefahr für die Tiere aus. Nicht immer sind die Meldungen aber offiziell bestätigt.

Tierarzt Dr. Götz Bachler hat Erfahrung mit Hunden, die Opfer wurden. Manche haben nicht überlebt. Sein Rat: Schnellstmöglich den Tierarzt aufsuchen. "Bei Rattengift können wir ein Mittel spritzen, dass der Hund sich erbricht", sagt der Tierarzt. Habe das Tier scharfkantige Fremdkörper verschluckt, könne eine Operation notwendig sein.

Auslegen ist Straftat

Ein Hinweis auf eine Vergiftung mit Rattenköder sei es, wenn sich das Tier auffällig schlapp verhalte. "Die Schleimhäute an den Augen werden dann außerdem ganz blass", informiert Bachler. Blut im Stuhl des Tieres könne ebenfalls auf einen Fremdkörper hindeuten. "Oftmals hat das aber auch andere Ursachen", gibt Bachler zu Bedenken.

Für die Bochumer Polizei sind die Köder ebenfalls ein Thema. "Das reine Auslegen solcher Giftköder stellt eine versuchte Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch dar", informiert Pressesprecher Marco Bischoff. Vor dem Gesetz gelten Tiere meist als Sache, die nach ihrem finanziellen Sachwert beziffert wird. Bestraft wird eine solche Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe.

Polizei verzeichnet keinen Anstieg

"Sollte es zu einem Schaden für ein Tier kommen, kommt hier eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz in Betracht", ergänzt Bischoff. Das Strafmaß liegt hier bei bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Isst sogar ein Kind von dem Köder, greife bereits die gefährliche Körperverletzung mit einem Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Einen Anstieg an ausgelegten Ködern verzeichnet die Bochumer Polizei allerdings nicht. "Im Jahr 2020 gab es insgesamt 17 Anzeigen wegen Straftaten zum Nachteil von Tieren", sagt Bischoff. Im vergangenen Jahr habe man einen Rückgang von 30 Prozent gesehen.

Den Hund trainieren

"Hier sind aber nicht nur die angesprochenen Giftköder inkludiert, sondern auch andere Straftaten gegen Tiere", betont Bischoff. Fraglich auch, ob jeder Fund zu Anzeige gebracht wurde.

Dazu rät die Polizei aber dringend: "Nur so erfahren wir als Polizei davon und können gegebenenfalls auch Warnmeldungen herausgeben", erinnert der Sprecher. Es sei ratsam, die Hunde nach Möglichkeit so zu trainieren, dass sie außer Haus keine Gegenstände fressen.

Blick ins Gesetz

Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass jemand, der "ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet" oder "einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird.

Die Warnmeldungen aus Bochum sind auch über die Website "www.dogorama.de" abrufbar.