Bochum. Trotz einer Verschärfung der Tierschutzverordnung bleibt die Hundestaffel der Polizei Bochum voll funktionsfähig. Andernorts ist das nicht so.

Eine neue Tierschutzverordnung hat große Unruhe in einigen deutschen Polizeibehörden ausgelöst. Teilweise wurden oder werden Schutzhunde nicht mehr wie bisher eingesetzt. In Bochum arbeitet die Hundestaffel aber weiter.

Für die Bochumer Polizei arbeiten aktuell zehn Hunde. Im Quartier am Kohlleppelsweg in Harpen sind fünf reine Einsatzhunde, drei Drogenspürhunde, ein Sprengstoffhund, ein Rauschgift- und Personenschutzhund sowie ein Azubi-Hund stationiert.

Gesetzesnovelle verbietet Stachelhalsbänder bei der Ausbildung und Erziehung

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Seit Jahresbeginn steht im Tierschutzgesetz (§ 2, Absatz 5) eine neue Vorschrift: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Das hatte bei der Berliner Polizei dazu geführt, dass sie vorübergehend 49 von 130 Hunden aus dem Dienst nahm.

Am Freitag wurde bekannt, dass auch die Hamburger Polizei ihre Schutzhunde nicht mehr wie gewohnt einsetzt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Innenministerium: „Diensthundwesen in NRW bleibt funktionsfähig“

Das Innenministerium in NRW erklärte am Freitag aber auf WAZ-Anfrage: „Das Diensthundwesen in Nordrhein-Westfalen bleibt auch mit der Änderung in der Tierschutz-Hundeverordnung funktionsfähig.“

Die Polizei NRW verzichte bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern und auch andere schmerzhafte Methoden. Insbesondere bei Hunden aus der landeseigenen Zucht, bei denen von Anfang an die Lern- und Verhaltensmuster bestimmt werden könnten, sei eine „Aus- und Fortbildung mit positiver Verstärkung“ regelmäßig erfolgreich. „Dementsprechend wird die Polizei NRW auch weiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schutzhunde ausbilden“, sagt Ministeriumssprecherin Leoni Möllmann.

Nur bei einer sehr geringen Anzahl der Schutzhunde müsse überprüft werden, ob diese Hunde mittel- oder langfristig aus dem Dienst genommen werden müssen. Das betreffe solche Hunde, die extern eingekauft und nicht selbst gezüchtet worden seien. „Aktuell sind noch keine Fälle bekannt.“

Tierschutzbund will keine Ausnahmen für Polizeihunde

Die Polizei NRW verfügt über 324 Diensthunde in 47 Kreispolizeibehörden. Zusätzlich gibt es zentral beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten 37 Hunde – Leichenspürhunde, Brandmittelspürhunde oder Hunde für die Zucht.