Bochum. Radfahren soll in Bochum bald auch in Parks und Grünanlagen erlaubt werden. Das beschloss der Umweltausschuss. Es sollen aber Regeln gelten

Demnächst sollen Radfahrende in Bochum auch in Parks und Grünanlagen fahren dürfen. Das hat der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beschlossen. Beantragt haben dies SPD und Grüne.

Die Verwaltung soll jetzt prüfen, auf welchen ausgewählten Strecken dies ohne viel Aufwand umgesetzt werden kann. Mittelfristig sollen auch bauliche Radwege angelegt werden.

Rad- und Gehwege sollen möglichst getrennt werden

Auch interessant

Für eine Radfahr-Erlaubnis sollen aber feste Regeln gelten, damit es nicht zu unnötigen Konflikten zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden kommt. „So sollen unter anderem Geh- und Radwege möglichst getrennt angelegt und scharfe Kurven vermieden werden“, sagt Sebastian Pewny, Fraktionsvorsitzender der Grünen und stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses.

In dem Antrag stand zum Beispiel: „Die Sicherheit der Zufußgehenden/Spaziergänger*innen steht an erster Stelle. Im Zweifel gilt deshalb der Vorrang für Fußgänger*innen.“

Einige wenige halten sich nicht an §1 der StVO

Auch interessant

Während die überwältigende Mehrheit der Menschen, die kombinierte Geh- und Radwege nutzen, Rücksicht aufeinander nimmt, hält sich eine kleine Minderheit nicht an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“

Im vorigen Jahr haben Stadt und Polizei an Stellen wie etwa an der stark frequentierten Springorum-Trasse Schilder aufgestellt, die alle Verkehrsteilnehmer auf Rad- und Gehwegen zu gegenseitiger Rücksicht ermahnen.

Bochumer Grüne: Radwegen in Parks können Lücken im Radwegnetz schließen

Raphael Dittert von der Grünen, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur: „Radwege in Grünanlagen sind gut dazu geeignet, Lücken im Radwegenetz der Stadt zu schließen. Die Bemühungen, das Radfahren in Grünanlagen zu ermöglichen, dürfen aber nicht als Blaupause für den Bau von Radverkehrsanlagen auf unseren Straßen genutzt werden“.