Bochum. Eine Fachangestellte hatte Bar-Anzahlungen von Kunden, die eine Küche kaufen wollten, unterschlagen. Das hat sie vor Gericht ganz bitter bereut.

„Mein Problem ist immer das gleiche: dass ich mit Geld nicht umgehen konnte.“ Das sagte am Donnerstag eine 51-jährige Bochumerin vor dem Amtsgericht. Dort wurde die wegen Unterschlagung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Als Mitarbeiterin eines Bochumer Küchenstudios hatte sie im vorigen Frühjahr binnen fünf Wochen drei verschiedene Kunden abgezockt, indem sie deren Bar-Anzahlungen einfach für sich selbst abgezweigt hatte: 1000 Euro und zweimal 2000 Euro. Das fiel später natürlich auf.

Bochumer Oberstaatsanwalt: „Das ist schon richtig frech.“

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Die gelernte Kauffrau, im Handel mit Küchen sehr erfahren, ist mehrfach wegen Untreue, Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft. Zuletzt hatte sie im August 2020 eine Haftstrafe von 18 Monaten kassiert. Im Februar 2021 – die Ladung zum Haftantritt hatte sie zu diesem Zeitpunkt seltsamerweise noch nicht – trickste sie dann die drei Küchen-Kunden aus. „Das ist schon richtig frech“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann. Die Beute wurde verbraucht und ist weg.

Mehrfach war die Frau nach ihren Gaunereien mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen. Nun sagt sie: „Wenn man mir vor Jahren schon einen Riegel vorgeschoben und mich nicht mit Samthandschuhen angefasst hätte, würde ich jetzt nicht hier sitzen.“

Angeklagte leistete sich Dinge, die sie sich nicht leisten konnte

Mittlerweile verbüßt sie zwar ihre Haftstrafe von 2020, allerdings im offenen Vollzug.

Anschaulich beschrieb die Frau, wie sie ihr Geld verjubelte – „für Dinge des täglichen Lebens, die ich mir geleistet habe, aber nicht leisten konnte“. Hemmschwellen habe sie „zur Seite geschoben“, „den Kopf in den Sand gesteckt“. Es gab Sachen, die wollte sie einfach nur „besitzen“. „Jetzt bin ich an dem Punkt, wo ich nichts mehr besitze.“ Ihr Schuldenberg ist sechsstellig: Offene Rechnungen, Steuern, Krankenkassenbeiträge. Ihren Job ist sie auch los.

Die drei Jahre Haft werden nicht mit den 18 Monaten Haft aus 2020 verrechnet, sondern addiert.