Bochum. Ein Mitarbeiter einer Catering-Firma, die die VfL-Bochum-Heimspiele betreut, hat 73.383 Euro unterschlagen. Jetzt wurde er bestraft.
Jahrelang hat ein damaliger Mitarbeiter (53) der Catering-Firma, die an den VfL-Bochum-Heimspielen die Zuschauer bewirtet, so richtig Kasse gemacht. Er zwackte nach dem Schlusspfiff im Ruhrstadion einen Teil der Bar-Einnahmen ab – insgesamt mindestens 73.383 Euro. Dafür wurde er am Donnerstag vom Amtsgericht Bochum bestraft.
Der Mann aus dem Kreis Recklinghausen sitzt ziemlich zerknirscht auf der Anklagebank. „Die Sache macht mich einfach fertig“, sagt er leise. Er wirkt angeschlagen, zudem ist er krank, mittlerweile arbeitslos und lebt von Krankengeld. Die Catering-Firma hatte ihn nach 25-jähriger Anstellung fristlos gefeuert, als der ganze Beutezug aufflog. Nun hat er auch noch 73.383 Euro Schulden, die er abstottern muss.
Pro Spieltag 80.000 bis 120.000 Euro Catering-Umsatz im Ruhrstadion Bochum
Der Mann war zur Tatzeit – August 2014 bis Februar 2019 – in den Katakomben des Stadions für die Entgegennahme der Bargeldeinnahmen zuständig, die die Verkäufer an den einzelnen Getränke- und Würstchenständen vor, während und nach den Heimspielen eingenommen hatten. Anders als in einigen anderen Stadien wurde alles in bar bezahlt.
Pro Spieltag wurden zwischen 80.000 und 120.000 Euro umgesetzt, wie es im Prozess hieß. Eines der vielen Safepacks, die er annahm, steckte er in einem unbeobachteten Moment aber beiseite, samt dem „Z-Bon“ (Abschluss-Übersicht der Tageseinnahmen) der entsprechenden Kasse.
Der Flucht des schnellen und leichten Erfolges
Mal waren es 560 Euro, mal 3107 Euro wie zum Beispiel bei einem Spiel gegen den BVB, die er unterschlug. Insgesamt langte er an 53 Spieltagen zu und nahm die Scheine und Münzen mit nach Hause. Damit das nicht auffiel, manipulierte er auf geschickte Weise das Abrechnungs-Computerprogramm, so dass keine Differenz zu der Summe entstand, die später per Geldtransporter-Firma zur Bank gebracht worden war.
Weil direkt am Anfang alles für ihn wunderbar klappte, erfüllte sich der Fluch des schnellen und einfachen Erfolges: Er machte munter und hemmungslos so weiter.
Aufgeflogen ist alles, nachdem er kurzfristig operiert werden musste – und keine Zeit mehr hatte, nachträglich das Abrechnungsprogramm an die Fehlbeträge anzupassen. Die Catering-Firma hakte intensiv nach und fand massenhaft weitere Fälle.
Zehn Monate Haft auf Bewährung
„Die Taten wurden Ihnen relativ leicht gemacht“, sagte Richter Dr. Karl-Heinz Bösken. Er verurteilte den geständigen Angeklagten, der nicht vorbestraft ist, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen veruntreuender Unterschlagung.
Die Beute hatte der gelernte Restaurationsfachmann und Betriebswirt eigenen Angaben zufolge für den Unterhalt seiner Ex-Ehefrau verwendet („Die Scheidung war ziemlich teuer“) sowie für seinen Lebensunterhalt. Das Urteil nahm er sofort an.