Bochum. Rund 85 000 Euro sind im Bochumer Fall Medican ans Gericht geflossen. Die Zahlungen sind rätselhaft. Ein Verwendungszweck fehlt.
Im Fall Medican ist eine überraschende und rätselhafte Zahlung an die Gerichtskasse eingegangen. Es geht um rund 85.000 Euro.
Das wurde am 12. Sitzungstag im Prozess gegen zwei ehemalige Chefs (26, 48) der Bochumer Corona-Schnelltest-Firma Medican bekannt. Es gab vier „Zahlungsanzeigen“ mit dem Namen der Nachfolgefirma der Medican GmbH und dem staatsanwaltlichen Aktenzeichen – allerdings ohne Verwendungszweck.
Die Gesamtsumme besteht aus 3824,85 Euro, 54.147,72 Euro, 2035,41 Euro sowie 25.000 Euro.
Bochumer Prozess ist jetzt bis Juli terminiert
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Was es mit diesen Zahlungen auf sich hat, wurde am Freitag nicht bekannt. Der Geschäftsführer der neuen Firma soll im Verfahren aber noch als Zeuge gehört werden. Die Verteidiger haben mit dem Zahlungsvorgang nichts zu tun, da sie in dem Fall nur strafrechtlich, nicht zivilrechtlich aktiv sind.
Der Prozess bleibt voll streitig, mühsam und sehr zeitaufwendig. Mittlerweile sind auf dem Papier-Aushang vor der Saaltür 21 weitere Verhandlungstage aufgelistet – bis zum 18. Juli. Beim Prozessauftakt vor zwei Monaten waren lediglich 14 Sitzungen geplant.
Die Angeklagten weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Sie sollen durch überhöhte und frei erfundene Abrechnungen von Corona-Schnelltests einen Schaden von 25,1 Millionen Euro angerichtet haben.
Aufregung um fehlende Akten, die beweisrelevant sein sollen
Die Sitzung am Freitag hatte auf der Kippe gestanden, weil eine Richterin unter Corona-Verdacht stand. Das hat sich nicht bestätigt. So konnten nun drei enge Verwandte der Angeklagten in den Zeugenstand treten. Alle drei verweigerten als Familienmitglieder die Aussage.
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Angesprochen wurde auch erneut das Problem einiger fehlender und „beweisrelevanter“ Akteninhalte. „Aus Versehen“, wie der Richter sagte, seien sie von der Staatsanwaltschaft nicht ans Gericht und die Verteidiger gelangt. „Ein Fehler, der passieren kann im täglichen Geschäft.“ Die Staatsanwaltschaft hatte das Fehlen der Akten selbst bemerkt und sofort von sich aus ans Gericht nachgereicht.
Die Staatsanwaltschaft wurde von einem Verteidiger vorübergehend dem Vorwurf der „Unredlichkeit“ ausgesetzt. Die Wogen scheinen sich zwar wieder geglättet zu haben. Prozessual gefochten wird aber weiterhin hart.