Bochum. In einem spektakulären Prozess in Bochum wird ein furchtbares Verbrechen von 1991 aufgeklärt. Der Angeklagte wurde erst 30 Jahre später verhaftet.

Das Bochumer Schwurgericht taucht ab dem 1. Februar tief in die Vergangenheit ab. Es geht um ein äußerst brutales Verbrechen in der Nacht des 27. Februars 1991 in einer Spielhalle auf der Kortumstraße in Bochum. Am 2. Februar, mehr als 30 Jahre später, wird ein heute 56-jähriger Mann in den Gerichtssaal geführt, der der Täter sein soll.

Schädel des Opfers aus der Bochumer Spielhalle erlitt mehrere Schädelbrüche

Damals hatte ein Gast in der Spielhalle, der letzte in dieser Nacht, Geld bei der Kassiererin (damals 48) wechseln wollen. So jedenfalls hatte er es ihr gesagt. Dann aber schlug er laut Anklage mindestens fünfmal mit einem 400 Gramm schweren Hammer auf den Kopf der Frau ein, bis sie bewusstlos war. Ihr Schädel wurde mehrfach gebrochen, sie schwebte in Lebensgefahr. Aus dem geöffneten Tresor im Kassenhäuschen raubte der Verbrecher Bargeld in Höhe von 4239,50 D-Mark.

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Auf der Flucht durch die City-Passage in Richtung Hans-Böckler-Straße ließ er den blutverschmierten Hammer fallen und verlor auch 18 Mark-Stücke.

Daktyloskopische Spuren sollen den Angeklagten überführen

Jahrzehntelang blieb der Täter unerkannt. Kripo und Staatsanwaltschaft meinen nun aber, ihn wohl gefunden zu haben. Dank eines digitalisierten Fingerabdrucks vom Tatort – so genannten daktyloskopischen Spuren – kam ihm die Kripo im vorigen Herbst auf die Spur. Er war der Polizei bereits bekannt, deshalb hatte sie seinen Fingerabdruck gespeichert, der nun mit den Tatortspuren von 1991 abgeglichen wurde. Dies geschah im Wege der „Cold-Case“Ermittlungen („Kalte Fälle“), bei denen uralte Verbrechen noch einmal aufgerollt werden.

Gefasst wurde der Angeklagte am vorigen 1. November auf einem großen Schiff, das gerade in Bremerhaven ankam und auf dem er arbeitete. Er wurde auf die Brücke gerufen. Dort wurde ihm berichtet, dass gegen ihn ein Haftbefehl aus Bochum vorliegt. „Er war natürlich überrascht“, sagte Holger Jureczko von der Bundespolizei Bremen nach der Festnahme zur WAZ.

Angeklagt ist versuchter Mord – Mordmerkmal der Heimtücke

Staatsanwältin Svenja Große-Kreul wirft ihm versuchten Mord vor; wie vollendeter Mord verjährt auch der Versuch nicht. Die Mordmerkmale der Heimtücke und der Ermöglichung einer Straftat (zugeschlagen, um zu rauben) sollen vorliegen.

Der Angeklagte soll 1991 im Raum Bochum gelebt haben. Zuletzt hatte der Mann mit libanesischem Pass keinen festen Wohnsitz. Die Anklagevorwürfe bestreitet er. Es wird wohl ein längerer Indizienprozess. Das Opfer konnte damals von Ärzten gerettet werden, ist mittlerweile aber gestorben.