Bochum. Sportstudierende brauchen für Praxisveranstaltungen einen 2G plus Nachweis. Die RUB will das Testangebot erhöhen, Studierende sind nicht begeistert.
In der kommenden Woche beginnen für die Studierenden in Bochum wieder die Vorlesungen. Viele von ihnen werden diese vor dem Laptop verfolgen – einige aber müssen in die Uni kommen. Seminare im Labor oder Sportveranstaltungen können kaum digital stattfinden. Auf die Sport-Studierenden der Ruhr-Universität Bochum kommen erneut strengere Regeln zu.
Die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW nur für diejenigen erlaubt, die geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sind. Das gilt auch für Hochschulen. Einzige Ausnahme: Wer nicht immunisiert ist, darf nach Vorlage eines negativen PCR-Tests an den Sportkursen teilnehmen.
Ruhr-Universität Bochum will Kapazitäten am „Testzentrum Sportwissenschaft“ erhöhen
Hohe Corona-Zahlen- Unsicherheit an NRW-Unis wächstDiese Regeln werden nach den Weihnachtsferien bei allen Lehrveranstaltungen der Sportpraxis – das heißt mit körperlicher Belastung – umgesetzt, bestätigt die Ruhr-Universität. „Wir werden in der ersten Unterrichtswoche im Januar keine Sportpraxis durchführen, in den Kursen werden theoretische Inhalte vermittelt“, erklärt Prof. Petra Platen aus der Fakultät für Sportwissenschaft.
Das heißt, Sportstudierende brauchen den Test erst ab dem 17. Januar. „Wir gehen aber davon aus, dass es keine Probleme geben wird, da wir erstens die organisatorischen Hürden weitestgehend gesenkt haben und zweitens die Regelung ja dem Schutz der Gesundheit für alle Beteiligten dient“, so Platen. Bereits seit dem Frühjahr 2021 gibt es das offizielle „Testzentrum Sportwissenschaft“ – hier werden die Testkapazitäten ab Mitte Januar erhöht.
Bochumer Sportstudierende sehen einen erheblichen Mehraufwand
„Grundsätzlich sehe ich die negativen Schnelltests als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, die neben dem schon strengen Hygienekonzept unserer Fakultät die Durchführung der sportpraktischen Inhalte gewährleistet“, erklärt Sportstudent Niklas Scherff. In der Vergangenheit wurden Selbsttest durch die Dozierenden, die vorher geschult wurden, vor den Seminaren angeleitet und kontrolliert. Aus Studierenden-Sicht sei es nicht verständlich, warum es jetzt ein offizieller Test sein muss. „Das sorgt für erheblichen Mehraufwand“, so Scherff.
Auch der Bochumer Sportstudent Vincent Sander bezeichnet die neue Regelung als herben Einschnitt: „Wir haben zwar das Glück, dass wir das Testzentrum direkt hier an der Fakultät haben, trotzdem erschwert das Studieren enorm.“ Durch das Testen würden ihm sowie seinen Kommilitoninnen und Kommilitonen weitere Übungszeit genommen.
Konsequenzen auch für Bochums Hochschulsport
Bei den Sportveranstaltungen müssen die Studierenden durchgehend eine Maske tragen, zudem seien fast alle geimpft oder schon geboostert. „Die neue Regelung macht uns das Studium noch mal schwerer“, sagt Vincent Sander. Besonders für Personen, die pendeln oder Online-Seminare und Praxiskurse in kurzer Abfolge hintereinander belegt haben, sei die neue Regelung das eine große Hürde, ergänzt zudem sein Kommilitone Niklas Scherff.
Die neue Regelung gilt auch für den Hochschulsport, und Kurse, für die sich alle Studierenden freiwillig anmelden können. Betroffen ist derzeit nur das Fitnessstudios „Unifit“ im Bochumer Fenster in der City, ab dem 10. Januar sind es auch die weiteren Kurse. „Aus den bisherigen Rückmeldungen, von Nutzern des Unifit, lässt sich weitestgehend auf Verständnis schließen, da die Regelung 2G plus zu mehr Sicherheit beiträgt“, erklärt RUB-Sprecher Jens Wylkop.