Bochum. Das Jobcenter Bochum hat Kunden im Vorjahr deutlich seltener gemaßregelt als in den Jahren zuvor. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe.

Mehr als 5000 Sanktionen hat das Jobcenter Bochum noch 2019 gegen Leistungsbezieher verhängt. Zwei Jahre später hat es deutlich weniger Maßregelungen ausgesprochen.

Hürden für Sanktionen sind höher

Zwischen Januar und April 2021 ist dies nach Auskunft des Jobcenters in 398 Fällen vorgekommen. Und auch im vergangenen Jahr lag die Zahl der Sanktionen mit insgesamt 1703 schon deutlich unter denen der Vorjahre.

Denn: Erstens hat ein Urteil des Verfassungsgerichts vom November 2019 dazu geführt, dass die „Hürden für Sanktionen höher geworden sind“, so Jobcenter-Sprecher Johannes Rohleder.

Meldeversäumnisse kommen seltener vor

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Und zweitens hat offenbar auch eine Begleiterscheinung der Corona-Pandemie zu dem Rückgang geführt. In der Vergangenheit waren mehrheitlich Meldeversäumnisse der Grund für Sanktionen, allein 2019 in 4415 von besagten 5036 Fällen. Das heißt, der Kunde kommt einer Einladung in das Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht nach und sagt den Termin weder ab noch bittet er vorab um eine Verschiebung. Weil das Jobcenter und seine Kunden in der Pandemie-Zeit sich häufiger telefonisch austauschen, ist auch die Zahl der Meldeversäumnisse zurückgegangen: 2020 gab es noch 1445 Fälle.

Noch keine Angaben kann das Jobcenter über die Höhe der durchschnittlichen Leistungskürzung machen. 2019 lag sie bei 15,9 Prozent. Leistungsminderungen dürfen mittlerweile nicht mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarf ausmachen.