Bochum. Im Bochumer Polizeibezirk leben 59 Großfamilien, die wegen Clan-Kriminalität aufgefallen sind. Eine Familie sticht besonders heraus.

Im Bereich des Bochumer Polizeipräsidiums (mit Herne und Witten) leben 59 Großfamilien, die die Ermittler wegen Clan-Kriminalität im Auge hat. Zu diesen Familien gehören mittlerweile 243 Tatverdächtige.

Das gab Polizeisprecher Frank Lemanis auf Anfrage der WAZ bekannt.

Im vergangenen Jahr war die Anzahl der Straftaten im Bereich der Clan-Kriminalität im Bochumer Polizeibezirk deutlich angestiegen. 361 Straftaten – davon 270 allein im Stadtgebiet Bochum – wurden registriert, im Jahr 2019 waren es insgesamt noch knapp 300.

Rund 40 Prozent einer Großfamilie in Bochum sind bereits straffällig geworden

Zu den 59 Großfamilien gehört auch eine aus Bochum, die erst im vergangenen Jahr bei Ermittlungen aufgetaucht ist nun ebenfalls im Fokus der Kriminalpolizei steht. „Es handelt sich fast ausschließlich um Menschen mit deutsch-libanesischer, deutscher oder libanesischer Staatsangehörigkeit“, sagt Lemanis.

Bereits rund 40 Prozent dieser Großfamilie seien durch Straftaten aufgefallen. Die Familienmitglieder leben überwiegend in verschiedenen Stadtteilen Bochums und zu einem sehr geringen Teil in Herne. Den Zuwachs der Fallzahlen schreibt die Kripo auch dieser neu erkannten Familie zu

Häufig werden „Rohheitsdelikte“ begangen

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Jene 59 Großfamilien sind im Jahr 2020 häufig durch so genannte „Rohheitsdelikte“ aufgefallen – in 23 Prozent aller Fälle. Dazu zählen zum Beispiel Körperverletzungen, Widerstandshandlungen, Raubtaten, Bedrohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen. In 18 Prozent handelte es sich um Verkehrsstraftaten, in rund 15 Prozent aller Fälle um Vermögens- und Fälschungsdelikten und in 17 Prozent aller Fälle um Diebstähle.

Die Polizei betont allerdings, dass die Straftaten im Bereich Clan-Kriminalität auch dann in die Bochumer Statistik aufgenommen werden, wenn sie gar nicht im hiesigen Polizeibezirk, sondern in anderen Städten Deutschlands begangen worden sind.

So definiert die Polizei den Begriff „Clan-Kriminalität“

Unter Clan-Kriminalität verstand die Kripo in NRW bisher immer Straftaten innerhalb von Familienstrukturen, deren Angehörige einen türkisch-arabischstämmigen Migrationshintergrund aufweisen und über Bezüge zum Libanon verfügen. Ab 1. September 2021 gibt es eine neue Definition auf Bundesebene. Demnach sei ein Clan „eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist“. Clankriminalität umfasse das strafbare Verhalten von Clanangehörigen, wobei die Clanzugehörigkeit eine verbindende Komponente darstelle.

Trotz der zuletzt im Bochumer Polizeibezirk gestiegenen Fallzahlen sieht die Polizei hier aber keinen Schwerpunkt in der Clan-Kriminalität. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies genauso.