Bochum. Unternehmen sollten den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen – fordern die Arbeitgeberverbände Ruhr. Eine Debatte ist entbrannt.
Aha-Regeln, 2- und 3G-Regel, Homeoffice, Maskenpflicht. Viele Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Aus den Reihen der Arbeitgeberverbände (AGV) in Bochum kommt nun die Forderung, Unternehmen sollten bei ihren Mitarbeitern den Impfstatus abfragen dürfen.
Vonovia befürwortet Abfrage
Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der AGV Ruhr, plädiert für eine Offenbarungspflicht der Beschäftigten: „Den Arbeitgebern wird zur Pandemie-Bekämpfung eine Reihe von zusätzlichen Pflichten auferlegt, so unter anderem eine Beurteilung der Gefährdungslage am Arbeitsplatz. Wie soll dieser Verpflichtung sinnvoll und wirkungsvoll nachgekommen werden, wenn das wichtigste Faktum dabei offenbleibt?“ Vor jedem Restaurant- oder Museumsbesuch oder vor dem Antritt einer Flugreise sei die Angabe des Impfstatus zwingend vorgeschrieben und werde akzeptiert. Erlhöfer: „Warum gilt diese Selbstverständlichkeit nicht auch im Arbeitsleben?“
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Bei vielen Unternehmen läuft der Verband nach eigenem Bekunden damit offene Türen ein – und das offenbar nicht nur in Industriekreisen. „Es würde natürlich schon helfen, zu wissen, ob Mitarbeiter geimpft sind“, heißt es etwa bei der Vonovia. Beim Wohnungsunternehmen sind sie froh, dass ein hoher Prozentsatz der Beschäftigten geimpft ist, wie eine freiwillige Umfrage des Betriebsrats ergeben habe. Aber das reiche nicht.
Personalrat der Stadt ist gegen Auskunftspflicht
„Aus unserer Sicht ist die Corona-Schutzimpfung das wichtigste Mittel zum Schutz der eigenen Gesundheit und der anderer. Sie ermöglicht wieder mehr Normalität und Freiraum – auch im Arbeitsalltag“, so Vonovia-Sprecher Marcel Kleifeld. „Das ist ja vor allem relevant, wenn sich wieder mehrere Personen für eine Besprechung in einem Raum treffen oder enger zusammensitzen.“
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Viele unterschiedliche Maßnahmen
Bislang müssen Unternehmen einige Maßnahmen treffen, um für den geforderten Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Ein Beispiel nennt der AGV-Vizechef Rosenke in Sachen Maskenpflicht:
„In einem Unternehmen unsere Verbandes läuft es in Sachen Maskenpflicht so: Jeder, der nachweist, geimpft oder genesen zu sein, darf auf die Maske verzichten. Wer das nicht will oder kann, der ist weiter dazu verpflichtet, im Betrieb eine Maske zu tragen.“
Natürlich wisse das Unternehmen, wie sensibel das Thema und vor allem der Datenschutz sei. „Auch wir glauben, dass ein transparenter Impfstatus zu mehr Normalität beiträgt. Er dient vor allem den Kolleginnen und Kollegen, die besonders geschützt werden müssen. Wenn wir den Impfstatus bis zur Aufhebung der pandemischen Lage abfragen könnten, würde uns das für einen gezielten Gesundheitsschutz sehr helfen“, so der Sprecher. Die Vonovia begrüße daher „klare Rahmenbedingungen von Seiten der Bundesregierung“.
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Personalrat ist gegen eine Abfrage
Das Katholische Klinikum Bochum (KKB) hält sich an die seit dem 30. August geltende 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). „Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss je nach Häufigkeit der Einsätze wöchentlich zwei bis drei negative Antigen-Testergebnisse nachweisen“, heißt es. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein und können kostenfrei in einem der KKB-Häuser vorgenommen werden. Und: „Sie sind dem Vorgesetzten wöchentlich vorzulegen.“ Das sei mit der Mitarbeitervertretung abgestimmt.
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Die sogenannte Offenbarungspflicht stößt in Kreisen von Arbeiternehmervertretungen indes auf wenig Gegenliebe. „Das wollen wir nicht“, sagt etwa Uwe Schmidt, Personalratsvorsitzender bei der Stadt Bochum und damit erster Interessenvertreter von einigen Tausend Beschäftigten. Er verweist auf die in der Coronaschutzverordnung geforderten Maßnahmen wie die Vorlage von Testnachweisen. Listen zu erstellen, sei der falsche Weg. Schmidt hält es indes für ratsam und richtig, allen Beschäftigten eindringlich eine Impfung ans Herz zu legen.
Verband spricht von Güterabwägung
Nach Einschätzung der Arbeitgeberverbände ist die Frage nach dem Impfstatus „keine Gesundheitsfrage im herkömmlichen Sinne“. „Es geht um eine Güterabwägung. Und da stehen Leben und Gesundheit aus meiner Sicht klar vor dem Datenschutz“, so der stellvertretende Geschäftsführer Thomas Rosenke.