Hagen. Müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenbaren? Minister Jens Spahn (CDU) denkt über eine entsprechende Gesetzesänderung nach.

Geimpft oder nicht geimpft? Das ist die Frage, auf die viele Arbeitgeber von ihren Beschäftigten gerne eine klare Antwort hätten. Der Druck in der Debatte nimmt zu.

NRW-Unternehmerpräsident Arndt G. Kirchhoff hält die Beantwortung für zwingend notwendig: „Wir müssen unsere Belegschaften schützen und auch im Interesse unserer Kunden handeln“, sagt der Sauerländer. Dies sei aus seiner Sicht nur möglich, wenn der Impfstatus der Beschäftigten bekannt sei, erklärt Kirchhoff dieser Zeitung: „Ich fände es gut, wenn der Gesetzgeber hier Klarheit schafft.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) denkt gerade darüber nach, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber zumindest in den kommenden sechs Monaten berechtigt würden, den Impfstatus abzufragen: „Ich tendiere in der Frage zunehmend zu ja“, erklärte Spahn in der ARD-Fernsehsendung „Hart aber fair“ am Montagabend. Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt ein Recht zur Abfrage offenbar nicht grundsätzlich ab.

Anders als Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die die Forderung, Auskunft über Gesundheitsdaten zu geben, zurückweist: Der Impfstatus habe den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Ein umstrittener Standpunkt auch auf Arbeitnehmerseite. „Es ist eine schwierige Frage. Allerdings finde ich es durchaus hilfreich zu wissen, wer geimpft ist, um entsprechende Vorkehrungen treffen zu können“, sagt etwa Ivonne Eisenblätter, Betriebsratsvorsitzende des Kranherstellers Demag Cranes & Components aus Wetter/Ruhr. Andererseits ändere die Abfrage allein nicht viel, wenn es keine Impflicht gebe: „Ich persönlich kann nur jedem empfehlen, sich impfen zu lassen“, sagt Eisenblätter, die die Interessen von rund 1300 – überwiegend geimpften Kolleginnen und Kollegen – vertritt.

Niemand weiß, ob sich durch eine Auskunftspflicht die Impfbereitschaft signifikant erhöhen lässt. Klar sei aber, so Kirchhoff, „wer sich nicht impfen lässt, wird auf Dauer Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, auch am Arbeitsplatz. Am Ende gilt in einem Unternehmen auch das Hausrecht.“