Bochum. Im März wurde in Bochum-Hordel eine Frau (47) tot in einer Duschtasse gefunden. Ein vorbestrafter 43-Jähriger steht deshalb vorm Schwurgericht.

Seit seiner Jugend ist der 43-jährige Angeklagte aus Bochumschon 29-mal verurteilt worden, wegen Diebstahls, Beleidigungen, Raubtaten, Körperverletzung, Drogen. Aber diesmal wiegt der Vorwurf noch schwerer: Er soll eine gute Bekannte (47), die bei ihm seit kurzer Zeit wohnte und mit der er sexuell verkehrt hatte, so schwer misshandelt haben, dass sie infolge der Verletzungen gestorben ist. Die Polizei fand sie tot und nackt in seiner Duschtasse.

Am 24. März 2021 um 8.28 Uhr rief der 43-Jährige aus seiner Wohnung in Hordel den Polizeinotruf an: „Schönen guten Morgen.“ In seinem Badezimmer habe er soeben eine drogenabhängige Bekannte gefunden, „die ist tot“. Die Wache informierte sofort den Rettungsdienst: Diesem gegenüber erklärte der Anrufer auf entsprechende Nachfrage, dass die Frau nicht mehr warm, sondern kalt sei. Wiederbeleben mit Mund-zu-Mund-Beatmung wolle er die Frau nicht.

Auf dem Körper der toten Frau fand die Polizei Bochum zahlreiche Blutergüsse

Die Leiche wies laut Anklage Spuren „massiver Gewalt“ auf: großflächige Blutergüsse am ganzen Körper, eine Biss-Saug-Verletzung und, wie die Rechtsmedizin herausfand, eine Gehirnblutung. Deshalb sei die Frau laut Anklage in eine Art Dämmerzustand gefallen und auf allen Vieren ins Badezimmer gerobbt. Wegen der Blutung im Gehirn sei sie nicht nicht mehr in der Lage gewesen, einen Tod durch Erfrieren, durch Unterkühlung, abzuwenden. Gegen 4.40 Uhr sei sie gestorben.

Der Angeklagte sitzt seitdem in U-Haft. Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.

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„Wenn ich ehrlich bin, weiß ich gar nicht, was ich dazu sagen soll“, sagte er am Montag zum Prozessauftakt am Schwurgericht. Dann sprach er doch jede Menge. Das Auffinden der Toten, sagte er unter Tränen, sei „das Schlimmste meines Lebens“ gewesen. Die Leiche habe die Augen geöffnet gehabt. „Ich habe einen Schock bekommen.“ Schnell fasste er sich aber wieder und versicherte, der Frau keine körperliche Gewalt angetan zu haben.

Angeklagter aus Bochum: „Die Frau, die wollte sterben“

Die Frau habe bis wenige Tage vor ihrem Tod anderthalb Liter Wodka pro Tag getrunken, „viele Krankheiten“ gehabt und als Prostituierte gearbeitet. Zuletzt sei sie auf Entzug gewesen. „Die Frau, die wollte sterben“. Mehrfach habe sie gesagt: „Ich will sterben, sterben, sterben.“

Zuletzt 2015 zu jahrelanger Haft verurteilt

Zuletzt wurde der Angeklagte 2015 vom Landgericht Bochum verurteilt. Drei Jahre und drei Monate Haft bekam er, weil er eine 16-Jährige Laut mehrfach geschlagen und ihr eine brennende Zigarette und einen heißen Feuerzeugaufsatz aufs Bein gedrückt hatte.

Angeklagt war damals sogar, die Jugendliche drei Tage lang in seiner Wohnung festgehalten zu haben und fünfmal vergewaltigt zu haben. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Gericht damals aus Mangel an Beweisen aber frei. Der Angeklagte hatte gesagt, die 16-Jährige habe freiwillig mit ihm sexuell verkehrt.

Gegenüber dem Gericht wurde er damals sehr ausfällig.

In der Nacht vor ihrem Tod sei sie in beklagenswertem Gesamtzustand gewesen und habe sich in der Duschtasse eingenässt. Er habe sie dann entkleidet, um ihr zu helfen. Später habe er im Wohnzimmer Marihuana gekifft und sei eingeschlafen.

Blaue Flecken habe die Frau schon länger vorher gehabt, verursacht entweder durch einen Sturz oder ihre Freier. Auch eine liebenswürdige Massage von ihm an ihren Schultern habe seltsamerweise Blutergüsse verursacht. Offensichtlich ist sein Ziel ein Freispruch.

Auf Handy-Videos gab sich der Angeklagter überaus dominant

Es soll aber Hinweise geben, dass er keineswegs so friedfertig gegenüber der Frau gewesen sein könnte. Das Gericht spulte die Tonspur von Videos seines Handys vor, die er in seiner Wohnung von der Frau gemacht hatte. Darin tritt er als höchst dominanter und altkluger Mann auf, der die Frau wegen ihres Suchtverhaltens auf höhnische, vorwurfsvolle und mitleidlose Weise verächtlich macht.

Im Prozess sitzt auch ein Psychiater, der ein Gutachten über den Angeklagten und seine Schuldfähigkeit erstellen soll. Das Gericht hat sechs weitere Verhandlungstage bis 22. September anberaumt.