Bochum. Nach dem tödlichen Messerstich gegen den Freund seiner Mutter ist ein Student in Bochum freigesprochen worden. Begründung: Nothilfe.
Der Student (20), der in Bochum den Freund seiner Mutter mit einem großen Kochmesser erstochen hatte, ist am Freitag vom Landgericht freigesprochen worden. Grund: Es war Nothilfe. „Diese Tat ist gerechtfertigt“, sagte Richter Johannes Kirfel.
Nach dem Urteil drückte die 45-jährige Mutter ihren Sohn auf dem Gerichtsflur aus vollem Herzen. Sechs Monate lang hatte er in U-Haft gesessen, weil ihm Totschlag vorgeworfen wurde. Nun aber meinte auch die Staatsanwaltschaft, die damals den Haftantrag gestellt hatte, dass der Messerstich durch das Notwehrrecht gedeckt war.
Bochumer Richter: „Unglückliche Verkettung von Umständen“
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Am 29. Dezember gegen 23 Uhr hielt sich der damals 19-Jährige zusammen mit der Mutter in der gemeinsamen Wohnung an der Paulstraße in Wiemelhausen auf, auch der 28-jährige Freund der Frau war dort und wollte übernachten. Dann kam es zum Streit unter allen dreien, der tödlich ausging. Richter Johannes Kirfel spricht von einer „unglücklichen Verkettung von Umständen“, die „tragisch“ gewesen sei.
Die Beziehung zwischen Mutter und Freund war „ein ständiges Auf und Ab“, sagte der Richter. Dann kam durch einen Anruf noch Eifersucht hinzu. Zudem gab es auch Streit zwischen dem – zur Tatzeit alkoholisierten – Mann und dem Studenten. Plötzlich rastete der 28-Jährige aus und drohte seiner Freundin: „Ich zerschlag Dir jetzt Deinen Kopf.“
28-Jähriger starb wenige Minuten nach dem Messerstich
Er packte sie laut Urteil an den Haaren und wollte den Kopf auf eine Küchenplatte schlagen. Das scheiterte, doch die Frau ging dabei zu Boden. Er hob sie wieder hoch und wollte sie scheinbar erneut gegen die Platte hauen.
In diesem Moment packte der Student – in Panik und Todesangst wegen der Mutter – ein griffbereites Kochmesser und stach dem Aggressor in den Rücken. Wenige Minuten später war der Getroffene tot.
Die 20 Zentimeter lange Klinge war zufällig nicht, wie es oft der Fall ist bei solchen Fällen, an den Rippen abgeprallt, sondern ging glatt hindurch in Lunge und Herz.
Angeklagter aus Bochum wird mit 13.500 Euro entschädigt
Der Freispruch sei dem Gericht nicht leicht gefallen, sagte Kirfel, schließlich sei ein Mensch getötet worden. Allerdings: „Es gab keine andere Möglichkeit, so zu entscheiden.“
Die Mutter des Getöteten weinte bitterlich nach dem Urteil.
Der Angeklagte wird vom Staat für die erlittene Haft entschädigt: mit rund 13.500 Euro (75 Euro pro Tag).