Bochum. Ein umstrittener Fall um eine Parkkralle und 80 Euro Lösegeld beschäftigt das Amtsgericht Bochum. Die Staatsanwaltschaft sieht „Erpressung“.

Eine ungewöhnliche Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum könnte demnächst vor dem Schöffengericht für kontroversen Gesprächsstoff sorgen, nicht nur unter Juristen. Es geht um Falschparker, Parkkrallen und Lösegeld.

Angeklagt ist der Betreiber (63) eines Privatparkplatzes in Bochum, ebenso drei Mitarbeiter (50 bis 53). Ihnen werden acht Fälle der Erpressung und der versuchten Erpressung vorgeworfen.

Nicht alle Falschparker zahlten das Lösegeld in Höhe von 80 Euro

In diesen Fällen soll die Fahrzeuge ohne Entrichtung einer Gebühr abgestellt worden sein, woraufhin ihnen in einer Art Selbsthilfe eine Parkkralle verpasst worden sein soll. Gegen Zahlung von 80 Euro sollte diese Sperre wieder entfernt werden.

Sechs machten dies den Anklagevorwürfen zufolge mit und zahlten, zwei nicht.

Bochumer Richter hat die Anklage noch nicht zugelassen

Mit dem Fall beschäftigten sich dann die Staatsanwaltschaft und kam zu dem Schluss: Das war wohl strafbar.

Noch hat das Schöffengericht nicht entschieden, ob sie die Anklage zulässt, und folglich auch noch keinen Termin anberaumt. Juristisch diskutiert werden kann der Fall aber trotzdem schon.