Bochum. Shoppen mit Corona-Test, Maskenpflicht in einigen Parks und Kontaktbeschränkungen. Das sind die Corona-Regeln, die aktuell für Bochum gelten.
Nahezu wöchentlich ändern sich die Corona-Regeln für Bochum. Doch was gilt nun? Wir haben die aktuellen Regeln (Stand 29. März) zusammengefasst. Alles zum Coronavirus in Bochum inklusive vieler Grafiken lesen Sie in unserem Newsblog!
- Maskenpflicht: Sie gilt wie in den vergangenen Wochen in der Innenstadt und in einigen Stadtteilzentren (eine ausführliche Beschreibung, inklusive Karten finden Sie hier). Zusätzlich muss nun auch in stark besuchten Parks wie dem Südpark in Wattenscheid, dem Park Hamme und am Ümminger See eine Maske getragen werden. Für den Kemnader See laufen weiter Abstimmungen. Außerdem gilt für Eltern und Kinder ab sechs Jahren eine Maskenpflicht auf Spielplätzen.
- Kontaktbeschränkungen: Menschen eines Haushaltes dürfen sich nur mit einer Person zusätzlich treffen. Ausgenommen sind zu betreuende Kinder, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt Bochum. Das Land NRW hingegen teilt mit: „Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.“ Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten demnach als ein Hausstand. Ausnahmen gelten landesweit über Ostern. (Für wie „sicher“ eine Ärztin Familientreffen über Ostern hält, haben wir hier erklärt) Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürften sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Einkaufen: In Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium dürfen Geschäfte trotz hoher Inzidenz in Bochum geöffnet bleiben, so Stadtsprecher Peter van Dyk. Einkaufen nach vorherigen Anmeldung bleibt damit weiterhin möglich – aber nur dann, wenn ein tagesaktueller Corona-Test vorliegt. Weil die Stadt über genügend Teststellen verfügt, hat das Land das Umgehen der „Notbremse“ ermöglicht. (Hier finden sie einige Teststellen in Bochum)
- Gastronomie: Restaurants bleiben geschlossen. Ein To-go-Betrieb ist weiter möglich. Wir haben für die Ostertage aufgelistet, welche Restaurants Essen anbieten.
- Schule: Es sind Osterferien. Weil es an den Schulen viele Corona-Fälle gegeben hat, hatte die Stadt beim Land darum gebeten, den Präsenzunterricht aussetzen zu dürfen. Das hat das Land nicht erlaubt. Es bleibt also für nach den Ferien vorerst bei einem Wechselunterricht.
- Kindergarten: Oberbürgermeister Thomas Eiskirch appelliert an Eltern von Kita-Kindern, diese wenn möglich zuhause zu betreuen.
- Impfungen: Noch bis zum 5. April können Menschen mit einem erhöhten Corona-Risiko und entsprechendem Attest einen Termin zur Impfung im Impfzentrum beantragen. Wie berichtet sollen ab dem 6. April die niedergelassenen Ärzte die Impfungen für die Gruppe Vorerkrankter übernehmen.Menschen über 70 Jahre sollen ab Montag, 29. März, angeschrieben und auf die Möglichkeit auf einen Impftermin hingewiesen werden. Die Stadt beginnt beim Geburtsjahrgang 1941. Die Vergabe der Termine erfolgt unter der Telefonnummer 116 117 oder online auf www.116117.de. Gute Nachrichten auch für Menschen in der Pflegestufe 4 oder 5, sowie für bettlägerige Über-80-Jährige. Sie können sich für eine Impfung in der eigenen Wohnung melden, die von Ärzten in mobilen Impfteams durchgeführt wird. Anmeldungen können schriftlich an die Stadt Bochum, Impfzentrum, Am Stadionring 20, 44791 Bochum geschickt werden. Benötigt werden ein Nachweis des Pflegegrades und die Angabe der Kontaktpersonen. Nachfragen können an die Hotline unter Tel. 0234/ 910-55 55 oder an impfzentrum@bochum.de gerichtet werden. Über 80-Jährige wenden sich wegen eines Impftermins weiter an die Kassenärztliche Vereinigung unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117.