Bochum. Seit Monaten setzt ein Auto ohne Tüv auf einem Bürgersteig in Bochum Moos an. Nun soll das Geisterauto verschwinden. Der Halter regt sich nicht.
Seit Monaten steht ein Opel Vectra auf dem Bürgersteig an der Händelstraße in Bochum-Harpen. Unverrückbar, sozusagen. Wie ein Geisterauto.
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Unkraut wächst langsam um die blaue Karosserie herum. Allmählich setzt sich Moos in den Ritzen an. Die Tüv-Plakette verrät, dass der Wagen seit Januar 2018 keine Straßenzulassung mehr hat. Stünde er auf einem Privatgelände, wäre das erst einmal egal. Aber es steht auf einem Bürgersteig, also im öffentlichen Raum. Und da hat es auf die Dauer nichts zu suchen.
Haltern hat mehrere Bußgelder bezahlt
Weder die Stadt mit diversen Mahnschreiben noch die einschlägigen Autoaufkäufer mit ihren am Fenster eingeklemmten Visitenkarten haben den Halter dazu bewegen können, seinen Wagen zu bewegen. Ein Auto wie ein Stilleben. Aber jetzt soll es weg; entweder wegfahren oder weggefahren werden – mit dem Abschleppwagen.
„Wir waren sehr geduldig. Aber jetzt hat die Geduld ein Ende“, sagt Stadtsprecher Peter van Dyk. Der Besitzer, der auf Anschreiben der Verwaltung nicht reagiert, aber immerhin einige mittlerweile verhängte Bußgelder bezahlt, erhält in diesen Tagen die ultimative Aufforderung, den „blauen Blitz“ wegzuschaffen. „Falls das nicht geschieht, wird der Wagen abgeschleppt.“ Und das wird dann deutlich teurer als die bisherigen Bußgelder. Eine entsprechende Postzustellungsurkunde sei in Vorbereitung.
Abschleppen ist teuer
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Widerrechtliche geparkte Fahrzeuge sind nichts Neues für die Verwaltung, auch nicht die Anordnung von Bußgeldern. „Aber dass sich jemand überhaupt nicht äußert, kommt schon sehr selten vor“, so der Stadtsprecher. Die zuständige Verwaltungsangestellte berichtet von vier bis fünf Fälle in den vergangenen zehn Jahren.
Sollte der blaue Vectra in den nächsten Tagen tatsächlich an den Haken kommen, dann drohen weitere Kosten. Zwischen 200 und 300 Euro sind für das eigentliche Abschleppen fällig. Bis zu zehn Euro könnte außerdem der Tagessatz für den „Zwangsparkplatz“ sein. Alles in allem könnten nach kurzer Zeit die Kosten für die Zwangsunterbringungen den eigentlichen Wert des Fahrzeugs übersteigen.
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